Geschrieben von yacofred am 25.04.2010, 18:45 Uhr |
Rechenschwäche bzw. Dyskakulie
Hallo hana07,
Vor ca.10 Jahren schrieb ich einen Beratungsartikel zum Thema "Antragstellung nach §35a-KJHG", also dem Antrag, den man bei Dyskalkulie stellen muß, um eine Therapie zu beantragen. Damals wurden noch etliche Fälle genehmigt. Inzwischen beschränkt sich das auf einige wenige Jugendämter, die durch Therapiekostenübernahmen versuchen, das vom Schulsystem verursachte Problem aufzufangen. Jahrelange Überforderung führt zu einer immer weiter fortschreitenden Verschärfung des Problems. Die sachlichen Probleme und Verfahrensinhalte bei der einzelnen Antragstellung haben sich jedoch seither kaum verändert:
http://www.rechenschwaecheinstitut-volxheim.de/kjhg.html
Gruß yacofred
- Rechenschwäche bzw. Dyskakulie - hana07 25.04.10, 0:38
- Re: Rechenschwäche bzw. Dyskakulie - golfer 25.04.10, 11:27
- Re: Rechenschwäche bzw. Dyskakulie - ChrissyF.71 25.04.10, 14:00
- Re: Rechenschwäche bzw. Dyskakulie - ela1971 25.04.10, 14:33
- Re: Rechenschwäche bzw. Dyskakulie - ChrissyF.71 25.04.10, 14:00
- Re: Rechenschwäche bzw. Dyskakulie - yacofred 25.04.10, 18:45
- @ all Danke euch - hana07 25.04.10, 21:40
- Besonders fein begabt - Franz Josef Neffe 26.04.10, 13:00
- Re: Rechenschwäche bzw. Dyskakulie - golfer 25.04.10, 11:27
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