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Geschrieben von yacofred am 25.04.2010, 18:45 Uhr

Rechenschwäche bzw. Dyskakulie

Hallo hana07,

Vor ca.10 Jahren schrieb ich einen Beratungsartikel zum Thema "Antragstellung nach §35a-KJHG", also dem Antrag, den man bei Dyskalkulie stellen muß, um eine Therapie zu beantragen. Damals wurden noch etliche Fälle genehmigt. Inzwischen beschränkt sich das auf einige wenige Jugendämter, die durch Therapiekostenübernahmen versuchen, das vom Schulsystem verursachte Problem aufzufangen. Jahrelange Überforderung führt zu einer immer weiter fortschreitenden Verschärfung des Problems. Die sachlichen Probleme und Verfahrensinhalte bei der einzelnen Antragstellung haben sich jedoch seither kaum verändert:
http://www.rechenschwaecheinstitut-volxheim.de/kjhg.html

Gruß yacofred

 
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