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von Jassy2101  am 20.10.2013, 9:44 Uhr

Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang!

Hallo Ihr Lieben!

Ich bräuchte mal Eure Meinungen! Danke schön!

Zur Vorgeschichte: Meine 8jährige hatte am Schuljahresanfang (08/13) im Schwimmunterricht einen Unfall. Sie rutschte wohl auf den Fliesen aus und schlug sich den Kopf an. Beim Abholen am Nachmittag bemerkte ich, dass es ihr nicht gut ging; sie klagte über Kopfschmerzen und übergab sich, so dass wir ins KKH gefahren sind. Gott sei Dank war´s nur eine leichte Gehirnerschütterung und das Kind konnte nach 3 Tagen Schonung wieder in die Schule.

Ich rief dann in der Schule an und fragte nach, ob denn schone eine Unfallmeldung erfolgte - natürlich nicht. Die Sekretärin war selbst ganz erschrocken und bat mich, mit der Schulleitung Kontakt aufzunehmen. Was ich auch 2 x probierte: es gab weder einen Rückruf, eine schriftl. Aussage etc.

Lange Rede....erst am letzten Freitag (10/13) wurde ich deswegen von der stellv. Schulleiterin angesprochen. Obwohl angsprochen....das ist noch geprahlt. Sie schnauzte mich vor ALLEN Kindern (es war gerade Hofpause) an, was mir einfallen würde, mich über die Schulleitung zu beschweren. Ich kam mir vor wie eine Schülerin; kam überhaupt nicht zu Wort und war total baff. Ich erhielt die Auskunft, dass mein Kind sich nur alles ausdenken würde und sie sich über meinen Anruf total geärgert hätten.

Ich versteh das Ganze nicht?!
Muss man sich als Elternteil wirklich alles gefallen lassen?
Würdet Ihr das Ganze ad acta legen oder Euch beschweren?
Ich kann durchaus sagen, dass wir sehr, sehr ruhige und zurückhaltende Eltern sind...Leider ärgere ich mich immer noch sehr über die Art und Weise.

Sorry das es so lang geworden ist! Danke für evtl. Antworten! Ich wünsch Euch einen schönen Sonntag.

LG Jassy

 
25 Antworten:

Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang!

Antwort von jori am 20.10.2013, 9:50 Uhr

Nein. Geht gar nicht. Und eine Unfallmeldung MUSS immer erfolgen, wenn das Kind nach einem Schulunfall zum Arzt geht. Gibt es einen Lehrer "deiner Wahl" - Klassenlehrer, Schwimmlehrer, den du ansprechen könntest? Oder die Elternvertreter ins Boot holen und um Vermittlung bitten.

Auf jeden Fall nicht ad acta legen..... Alles Gute!

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang!

Antwort von montpelle am 20.10.2013, 10:01 Uhr

Es wäre interessant, die Schilderung der anderen Seite zu hören.

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang!

Antwort von Jassy2101 am 20.10.2013, 10:03 Uhr

Danke für Deine Antwort!
Bin ehrlich gesagt, noch viel zu emotional an der Sache dran, so dass ich (lt. meines Mannes) nicht vernünftig agieren würde.

Lehrer, Klassenlehrer, Schwimmlehrer meiner Wahl? Mhm, da muss ich leider passen. Man könnte sagen, die stecken alle miteinander unter einer Decke *seufz*. Aber Du hast Recht; ich werde mal den Elternvertreter befragen, was dessen Meinung ist.

LG

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang!

Antwort von Jassy2101 am 20.10.2013, 10:05 Uhr

Die Schilderung der "anderen Seite"?
Meinst Du die der stellv. Schulleiterin? Die ist nämlich auch Schwimmlehrerin und war dabei. Und deren Meinung habe ich ja zu hören bekommen. Es würde alles dramatisiert werden usw.

Ich könnte mir mittlerweile denken, dass sich die Unfallkasse bei der Schulleitung gemeldet hat und die dann etwas dumm dastanden - denn öffentlich beschwert hatten wir uns nämlich nicht!!!

Who knows?!

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Wer hätte denn den Unfall melden sollen?

Antwort von Henni am 20.10.2013, 10:10 Uhr

Natürlich muss die Schule einen Unfall an den Versicherungsverband weitermelden, wenn das Kind zum Arzt geht. Dafür muss sie aber erst mal WISSEN dass es so war, und wenn deine Kind nun 3 Tage nicht in der Schule war und DU den Unfall nicht bei der Schule gemeldet hast, WOHER soll dann die Unfallmeldung kommen??? Da DU ja anscheinend noch nicht mal weißt, was genau passiert ist, stellt sich mir die Frage, ob der Lehrer davon überhaupt was mitbekommen hat? Und was hat denn die Schulleitung damit zu tun? Normla GAR NICHTS, von daher war deine Weg schon ein merkwürdiger... Eigentlich fragt der ARZT nach, ob das ein Schulunfall war und wenn ja, dann wirst DU gefragt, ob es schon eine Unfall Meldung gibt und DU kannst dann in der Schule sofort das melden und den betoffenen Lehrer um unfallmeldung bitten...denn DU willt ja, dass das versichrungsmäßig abgedeckt wird! Wie montpelle schon schreibt, da hat ja ede Geschichte zwei Seiten...

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Aha

Antwort von Henni am 20.10.2013, 10:12 Uhr

"Ich könnte mir mittlerweile denken, dass sich die Unfallkasse bei der Schulleitung gemeldet hat und die dann etwas dumm dastanden - denn öffentlich beschwert hatten wir uns nämlich nicht!!!"


Es geht nciht um BESCHWEREN, es geht um eine MELDUNG !!! DU bist die, die da eine Leistung haben möchte, deine Versicherung möchte natürlich dass das der Gemeindeunfallversicherungsverband abdeckt und der Schulleitung ist das im Prinzip WURSCHT!

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Doch! Doch!

Antwort von Jassy2101 am 20.10.2013, 10:16 Uhr

Ich habe nach dem KKH-Besuch sofort in der Schule Bescheid gesagt - sorry, hatte ich vergessen im Text zu erwähnen, weil ich dachte, dass man das ohnehin macht. Und JA, der Arzt hat dort alles protokolliert und uns ein Schriftstück für die Unfallkasse mitgegeben, da wir angegeben hatten, dass es ein Schulunfall war!

Und da ich wirklich nicht wusste, wie es überhaupt zu dem Unfall kam, habe ich mich ja extra an die entsprechende Lehrerin gewendet (Schwimmlehrerin ist auch die stellv. Schulleiterin!!!!), damit sie mir überhaupt mal erklärt, was genau passiert ist. Leider hatte meine Anfrage keinen Erfolg *Achselzuck*.

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Re: Wer hätte denn den Unfall melden sollen?

Antwort von Himbaer am 20.10.2013, 10:16 Uhr

Danke.
Mein erster Gedanke war auch, warum die TE nicht eine Unfallmenldung in der Schule gemacht hat.
Ich habe damals bei meinem Sohn einen Zettel ausfüllen müssen.

Und ich finde es auch etwas strange direkt über die Schulleitung zu gehen, anstatt die betroffene Lehrerin einfach mal anzusprechen.
Redenden Menschen kann geholfen werden....

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Wir haben uns überschnitten....

Antwort von Himbaer am 20.10.2013, 10:17 Uhr

... somit ist mein Posting hinfällig....

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Re: Wer hätte denn den Unfall melden sollen?

Antwort von Jassy2101 am 20.10.2013, 10:20 Uhr

Also ich hatte ja schon geschrieben, dass die Schwimmlehrerin dummerweise auch die stellv. Schulleiterin ist und ich mich natürlich zu erst an sie gewandt hatte; aber ich hatte auch geschrieben, dass man sich nicht mit mir unterhalten wollte! Deshalb ist / war die Schulleitung involviert - und nicht, weil ich das unbedingt wollte.

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang! Nein..

Antwort von Kalleleo am 20.10.2013, 10:46 Uhr

Ihr müsst Euch das nicht gefallen lassen.
Bittet schriftlich um einen Termin bei der Schulleitung.
Gebt den Brief im Sekreteriat ab.
Es ist unerheblich ob der Vorfall schlimm oder eher harmlos war.
Es ging Deiner Tochter nicht gut und die Vermutung liegt nahe das die Ursache der Sturz war.
Vermutlich hat die Dame/Stellvertreterin es versäumt den Sturz zu erwähnen.
Die Sekreterin wusste also nicht Bescheid und die Schulleitung wird sie darauf angesprochen haben.
Es ist völlig normal das die Betreuer,einen Unfallmeldebogen ausfüllen müssen.
Das müssen wir regelmässig,egal ob es eine Bagatelle war,oder schlimmeres.
In dem Moment wo das Kind beim Arzt vorstellig wird,tritt diese Regelung in Kraft.
Darauf haben Eltern ohnehin keinen Einfluss.

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang! Nein..

Antwort von Jassy2101 am 20.10.2013, 10:53 Uhr

Danke schön!

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang!

Antwort von IngeA am 20.10.2013, 12:51 Uhr

Hallo,

ich würde es weder ad acta legen noch mich beschweren.

Ich würde schriftlich um ein Gespräch mit Schulleitung und stellvertr. Schulleiterin bitten um die Angelegenheit zu klären.
Freundlich und höflich deine Sicht der Dinge darlegen und halt à la:
"Da muss es irgend ein Missverständnis gegeben haben und es ist nicht so bei Ihnen angekommen wie es sollte. Ich kann verstehen, dass man dann auch mal sauer ist, ABER ...."
Du musst dich so definitiv nicht behandeln lassen und ich würde das auch höflich klar stellen.

LG Inge

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Re: Du entscheidest, wie Du behandelt wirst!

Antwort von Hexhex am 20.10.2013, 12:53 Uhr

Hallo,

es gehören immer Zwei dazu, wenn man schlecht behandelt wird: Derjenige, der das tut - und derjenige, der es erlaubt.

Ich würde diese unschöne Szene jetzt einfach als etwas Gutes und sehr Wichtiges betrachten: Denn sie hat Dir gezeigt, dass Du zu lieb und zu pflegeleicht bist. Übergriffige Menschen, wie die stellv. Schulleiterin, nutzen so etwas hemmungslos aus. Wer zu harmoniesüchtig ist, wird leicht Opfer solcher Menschen.

Trau' Dich, Stacheln zu haben und sie auszufahren, um sich zu schützen. Wenn jemand Dich auf unpassende, aggressive, grenzüberschreitende Weise angeht, kannst Du z. B. so reagieren: "Ihr Ton gefällt mir nicht! Hören Sie bitte auf, so mit mir zu reden! Ich rede ruhig mit Ihnen, also reden Sie auch ruhig mit mir!" Nach meiner Erfahrung kriegen sich viele Menschen in dem Moment schon ein, weil sie merken, dass es so nicht geht.

Das klappt aber nicht immer. Hört so jemand also nicht auf mit seinem lauten und unpassenden Angriff, sagt man sofort: "Ich kann Ihnen leider so nicht weiter zuhören." Dann dreht man sich um und lässt denjenigen stehen.

Du brauchst keine Angst zu haben, mit diesem selbstverständlichen und selbstbewussten Verhalten Deinem Kind zu schaden. Es ist eher umgekehrt: Die allzu lieben Eltern nimmt man nicht ernst und respektiert sie wenig, und DAS ist auch schlecht für den Stand des Kindes in der Lehrerschaft.

Trau' Dich, in Zukunft Deine Grenzen zu wahren und Übergriffe abzublocken, gell! Das ist gar nicht so schwer, die meisten Menschen machen das sowieso ganz von selbst. Höchste Zeit, dass Du Dein Selbstwertgefühl ein bissel aufpolierst und es auch machst!

LG

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang! Nein..

Antwort von MamaMalZwei am 20.10.2013, 13:01 Uhr

Kalleleo, das sehe ich genauso. Die AP hat versucht, mit der Schwimmlehrerin zu reden bzw. sie anzurufen, ihre Bitte um Rückruf wurde ignoriert bzw. "vergessen".
Ich hätte wahrscheinlich anders reagiert und wäre direkt in der Schule aufgelaufen. Damit hätte ich aber meiner Informationspflicht, dass es sich um einen Schulunfall handelt, genüge getan.
Gerade Kopfverletzungen sollte man immer beobachten, Hier ist dem Kind nachher sogar schlecht geworden, das ist IMMER ein Hinweis auf eine Gehirnerschütterung.
Lemmi hatte vor einem Jahr auch einen Schulunfall im Sportunterricht, mit "Ausflug" in die Chirurgie, um eine Platzwunde nähen zu lassen. Seine Schule ist mittlerweile aber auch supervorsichtig. Denen ist vor zwei Jahren ein Kind im Unterricht verstorben mit einem angeborenen Aneurysma... Die Lehrerin war nur kurz draußen gewesen, um Arbeitsblätter zu kopieren. Da kann sie zwar nix dafür, dass das Ganze so tragisch endete, aber hinterher war hier was los...
Was spricht dagegen, dass ein Lehrer sich mal ERKUNDIGT, wenn er den Sturz beobachtet hat? LG

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang!

Antwort von goldstar1 am 20.10.2013, 13:39 Uhr

Da ist sie wieder: montpelle mit ihrem Hinterfragen und Provozieren.

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang!

Antwort von goldstar1 am 20.10.2013, 13:39 Uhr

Da ist sie wieder: montpelle mit ihrem Hinterfragen und Provozieren.

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang!

Antwort von Kalleleo am 20.10.2013, 14:00 Uhr

Was hat das denn mit provozieren zu tun.
Es kann doch nicht schaden beide Seiten zu hören.

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang!

Antwort von Jassy2101 am 20.10.2013, 15:19 Uhr

Danke schön Inge!
Werde ich sicherlich auch so tun (wenn ich wieder "runter" gekommen bin)

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Re: Muß man sich so behandeln lassen? Vorsicht lang! Nein..

Antwort von Jassy2101 am 20.10.2013, 15:20 Uhr

Das Schlimme ist ja, dass an dieser Schule vor einigen Jahren ein Kind beim Schwimmunterricht verstarb!!!
Die Reaktionen der Eltern, als das in der Elternversammlung kundgetan wurde, hättest Du mal sehen sollen... seufz.

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Re: Du entscheidest, wie Du behandelt wirst!

Antwort von Jassy2101 am 20.10.2013, 15:27 Uhr

Och danke schön Hexhex!

Ich bin wirklich genau so, wie Du mich beschrieben hast.
Viel zu ruhig, was mich aber total nervt. Mein Mann sagt auch immer, dass ich mir nichts gefallen lassen soll. Das Dumme ist nur, so bald ich es versuche, fange ich an zu stottern, werde rot und verhaspele mich - wie peinlich.

Ich bewundere immer die Mütter, die auch mal den Mund aufmachen und auch immer was Passendes antworten können! Mir fällt so etwas gewöhnlich erst 3 Std. später ein.

Danke noch mal !

LG Jassy

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Re: Doch! Doch!

Antwort von Christine70 am 20.10.2013, 18:13 Uhr

jeder lehrer, auch die rektoren, haben sprechstunden. dann wäre ich da eben PERSÖNLICH, notfalls sogar ohne termin dort auf der matte gestanden, wenn sie telefonisch nicht erreichbar sind. ein schulunfall muß immer sofort gemeldet werden. spätestens am nächsten tag wäre ich in der schule aufgelaufen, nachdem keiner ans telefon ging.

ich denk, du hättest da mehr unternehmen müssen, nicht warten bis jemand zurückruft

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Re: Du entscheidest, wie Du behandelt wirst!

Antwort von MamaMalZwei am 20.10.2013, 18:53 Uhr

Hallo, wenn Du rot wirst und stotterst nützt es nix, sofort zu reagieren. Damit macht man sich dann (leider) auch lächerlich.
Deswegen würde ich das Ganze schriftlich regeln oder um einen Termin mit der Rektorin bitten.
Gerade wenn denen vor einigen Jahren ein Kind beim Schwimmunterricht verstarb, müssten sie doch jetzt sensibilisiert sein!
Leg Dir vorher zurecht, was Du sagen willst, schreib beim Gespräch mit. Schon das verunsichert Gesprächspartner sehr.
Frag ruhig mal nach, ob die Schwimmlehrerin auch ausgebildete Ärztin ist, dass sie die Diagnose Eures Arztes in Frage stellen möchte. Bleib vor allem ruhig und gelassen und nimm einen Vertrauten mit. LG

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nee

Antwort von Geisterfinger am 22.10.2013, 9:09 Uhr

so ein unfallbericht ist wichtig, weil damit auch eventuelle folgeschäden und -behandlungen von der versicherung der schule abgedeckt sind. habt ihr das imkh angegeben, dass das ein schulunfall war?

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Re: nee

Antwort von Jassy2101 am 22.10.2013, 19:37 Uhr

Hey!

Na klar hatten wir das angegeben.
Der Arzt im KKH hat uns auch gleich ein Schriftstück für die Unfallkasse mitgegeben und nach ca. 5 Tagen kam dann schon eine Anfrage von der Krankenkasse, wo ich ebenfalls noch mal bestätigen musste, dass es ein Schulunfall war.

LG Jassy

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