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Geschrieben von Mijou am 16.12.2010, 10:48 Uhr

Jetzt amtlich: Ab nächstem Schuljahr in NRW keine verbindliche Empfehlung mehr!

Hallo,

jetzt ist es auch offiziell: Ab dem kommenden Schuljahr können Eltern in NRW wieder selbst entscheiden, welche weiterführende Schulform ihr Kind nach der 4. Klasse besuchen soll. Es gibt zwar weiterhin eine Empfehlung, aber die ist nicht mehr verbindlich.

Wichtig dabei: Auch die bereits ausgesprochenen, JETZIGEN Empfehlungen zum Übertritt im Sommer sind laut einem Sprecher des Schulministeriums NRW nicht gültig! Das heißt, schon jetzt können Eltern frei überlegen, welche Schulform nach diesem Schuljahr für ihr Kind am besten ist!

Zudem fallen die Kopfnoten weg, die die konservative Regierung damals eingeführt hatte. Zwar finde ich persönlich gutes Benehmen, Ordnung etc. wichtig, aber ich glaube, hier gerechte Noten zu geben, ist fast unmöglich, da hing doch viel von Sympathie etc. ab. Deshalb bin ich froh, dass auch das jetzt wegfällt.

LG

 
22 Antworten:

Das schlimmste daran...

Antwort von liha am 16.12.2010, 11:32 Uhr

finde ich nicht die Entscheidungen an sich, sondern die Tatsache, dass nichts mnehr verlässlich ist. Wer weiß schon, was in 4 Jahren wieder ist, wenn es eine neue Regierung gibt...

Zum Beispiel gibt es jetzt auch keine frei Grundschulwahl mehr, sondern wieder Bezirksgrenzen wie früher.
Bei meiner Freundin heißt das z.b., dass ihre beiden Kinder auf unterschiedliche Grundschulen gehen müssen.
Bei Sohn Nr. 1 konnte sie die Schule wählen und hat eine genommen, die etwas weiter weg ist.
Bei Sohn Nr. 2 geht das jetzt nicht mehr, weil er in die nächstgelegene Schule gehen MUSS.
Und wenn er Pech hat, dann ist er gleich zu Anfang unten durch, weil der große Bruder zu einer anderen Schule gebracht wird...

Zur Empfehlung: Auch da gibt es Vor- und Nachteile.
Es gibt einfach eltern, die ihre Kinder hoffnungslos überschätzen und in ein Schulsytem zwängen, was für sie nicht geeignet ist.
Genauso gibt es Lehrer, die Kinder falasch beurteilen.
Deshalb bin ich nach wie vor Gesamtschulfan. Da kann man sehen, was die Kinder wirklich drauf haben.

Zu den Kopfnoten: Ich finde die Kopfnoten gut und wichtig. Vor allem, wenn es in die höheren Klassen geht und an die Zeugnisse, mit denen man sich bewirbt.
Für einen Ausbildungsbetrieb sind die Kopfnoten weitaus relevanter als eine Eins in Sport oder Französisch.
Eine diskriminierung kann ich da nicht erkennen.

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Bei uns verschärft...

Antwort von Huhn am 16.12.2010, 11:40 Uhr

...hier wurden gerade die Richtlinie für die BINDENDE Empfehlung verschärft:
statt einem Durchschnitt von 2,5 (D und Ma) gilt nun 2,0 (D, Ma und SU).

Es waren einfach zu viele Kinder, die eine Gym-Empfehlung bekommen haben.

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Re: Jetzt amtlich: Ab nächstem Schuljahr in NRW keine verbindliche Empfehlung mehr!

Antwort von Pemmaus am 16.12.2010, 12:08 Uhr

Bei uns in Sachsen-Anhalt ist das auch so.

Als sich neulich die Schulformen vorstellten, riet man aber, sich doch an die Empfehlungen zu halten, denn die Lehrer können (meistens) ja das Lernverhalten recht gut einschätzen. Und Kinder die später wechseln müssen, sind meist Kinder, die die Empfehlung nicht hatten.

LG
Pem

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sehr schön;-) das eltern doch noch etwas zu sagen ahben;-) oT

Antwort von Zwillingsmama04 am 16.12.2010, 13:16 Uhr

.

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Leider

Antwort von hgmeier am 16.12.2010, 14:10 Uhr

Frei Schulwahl hat nämlich einige unangenehme Folgen:

Kinder landen in Schulzweigen, für die sie nicht geeignet sind und werden überfordert. Gleichzeitig bremsen sie die Klassenleistung aus und dies hat Einfluß auf das Gesamtniviau.

Nur noch wenige Kinder landen auf einer Hauptschule. Selbst gute Hauptschüler (deren Eltern eine Einstufung in der Realschule aus welchem Grund auch immer verpaßt haben) kriegen in Zukunft nur schwer einen Arbeitsplatz.

Aufgrund im Schnitt längerer Schulzeiten (allgemeine Dauer / Sitzenbleiben) steigen die Aufwendungen im Bildungssystem. Dummerweise kann der Etat nicht proportional mitwachsen.

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Gott sei Dank!

Antwort von Ebba am 16.12.2010, 15:10 Uhr

Beide Regelungen (bindende Schulformempfehlung und Kopfnoten) fand ich nämlich unsinnig und die bindende Schulformempfehlung auch als schweren Eingriff in die Elternrechte (egal, ob das BVerfG ? das anders sah). Nur meine Tochter ärgert sich, fehlen ihr doch beim nächsten Zeugnis die Euros für die obligatorischen drei Einsen in den Kopfnoten :-)

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@ Huhn - welches Bundesland betrifft das?

Antwort von Stöppel am 16.12.2010, 15:13 Uhr

Danke und liebe Grüße
Stöppel

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@liha

Antwort von Pebbie am 16.12.2010, 15:15 Uhr

Hallo !

Das stimmt nicht mit den Grundschulbezirken.
Es ist den Kommunen jetzt frei überlassen, ob sie die Schulbezirke wieder bindend einführen oder offen lassen.

Bei dem rest Deines Postings stimme ich Dir voll und ganz zu !

LG Ute

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Re: Leider

Antwort von Ebba am 16.12.2010, 15:21 Uhr

Die bindende Schulformempfehlung hatte nämlich einige unangenehme Folgen:
"Mehr als 100.000 Kinder sind an ihrer Schule falsch"
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,664248,00.html

"Eine neue Schulstudie zeigt, wie sehr Arbeiterkinder bei der Auswahl fürs Gymnasium benachteiligt sind."
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,689511,00.html

Mir ist es deutlich lieber, die Eltern entscheiden auf der Basis einer Empfehlung der Lehrer.

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Re: Leider

Antwort von hgmeier am 16.12.2010, 15:43 Uhr

>Mir ist es deutlich lieber, die Eltern entscheiden auf der Basis
>einer Empfehlung der Lehrer.

Wenn sie es ja tun würden! An der Schule meiner Lebensgefährtin (Gesamtschule) gibt es jedes Jahr Zahlreiche Einsprüche gegen die Empfehlung der Lehrer. Diese müssen dann in Folge mit schriftlichen Begründungen, Gesprächstermin etc. abgearbeitet werden. Trotzdem greift letztendlich die Entscheidung der Eltern. Somit ist der ganze Aufwand für den Allerwertesten. Als Folge daraus sind einige ihrer Kollegen sogar dazu übergegangen einfach besser zu empfehlen.

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Re: Leider

Antwort von Ebba am 16.12.2010, 15:51 Uhr

wenn ich's recht verstanden habe, haben die Empfehlungen der Lehrer nur noch den Rang einer Entscheidungshilfe ohne jede rechtl. Wirkung und das finde ich auch richtig so. Da braucht es dann auch keine Einsprüche etc.

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@stöppel: Sachsen o.T.

Antwort von glückskugel am 16.12.2010, 15:52 Uhr

.

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Re: @liha

Antwort von montpelle am 16.12.2010, 16:28 Uhr

"Zum Beispiel gibt es jetzt auch keine frei Grundschulwahl mehr, sondern wieder Bezirksgrenzen wie früher."

Das können die Gemeinden selber entscheiden und ist nicht für ganz NRW verbindlich.



"Bei Sohn Nr. 2 geht das jetzt nicht mehr, weil er in die nächstgelegene Schule gehen MUSS."

Das stimmt so nicht, denn es gibt durchaus Einzelfallentscheidungen.




"Und wenn er Pech hat, dann ist er gleich zu Anfang unten durch, weil der große Bruder zu einer anderen Schule gebracht wird..."

????????

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Re: @Pebbie

Antwort von liha am 16.12.2010, 18:52 Uhr

Ja, ich weiß. aber UNSERE Gemeinde möchte das so machen, weil nämlich einige Kinder in Nachbarstädte "abwanderen" und das so für die Schulen besser planbar ist.

Ich fand es eigentlich ganz gut, dass die Schulen sich auch mal anstrengen mußten, damit die kinder zu ihnen kommen...

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Re: Gott sei Dank!

Antwort von timniklas am 16.12.2010, 23:22 Uhr

wie stellt sich das denn praktisch dar? Möchten dann wirklich Eltern mit dreier oder gar vierer-Durchschnitt ihre Kinder ans Gymi schicken?
Kann ich mir gerade nicht als wirklich vernünftig vorstellen.
Die Neuregelung in Sachsen finde ich nicht mal sooo schlecht, nur baut sie leider einigen Druck auf.
Die Kopfnoten müsste ich auch nicht haben, sie sind einfach zu subjektiv, aber mein Sohn kommt klar damit, ich bin eher immer etwas gefrustet, wenn ich bei jedem Elterngespräch höre wie lieb und ruhig er ist und jedem Streit aus dem Weg geht und trotzdem in Betragen immer eine zwei bekommt.

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Re: Jetzt amtlich: Ab nächstem Schuljahr in NRW keine verbindliche Empfehlung mehr!

Antwort von Carmar am 17.12.2010, 1:14 Uhr

Und was ist dann bei einem Umzug in ein anderes Bundesland?

Sagen wir mal, ein Kind mit drei mal Note 3 in Mathe, Deutsch, Sachkunde wird von den Eltern aufs Gymnasium geschickt. Und nach einem halben Jahr (oder so) wollen sie in ein Bundesland ziehen, wo ein Notenschnitt von 2,3 oder 2,0 in diesen Fächern erforderlich ist für den Besuch eines Gymnasiums.

Darf das Kind dann dort auf ein Gymnsium?
Muss es einen Probeunterricht machen?
Gilt der Notenschnitt des dann aktuellen Bundeslandes?


Oder der umgekehrte Fall:

Ein Kind kommt aus einem notenstrengen Bundesland, fängt dort ein paar Tage/Wochen/Monate auf einer Haupt- oder Realschule an und zieht nun nach NRW (oder in ein anderes Bundesland, wo die Eltern entscheiden), wo die Eltern entscheiden dürfen.

Kann es dann auf eine "höhere" Schule? (statt Haupt auf Real, statt Real auf Gym)
Wie läuft das ab?

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Re: Gott sei Dank!

Antwort von hgmeier am 18.12.2010, 11:17 Uhr

>>Möchten dann wirklich Eltern mit dreier oder gar vierer-Durchschnitt
>>ihre Kinder ans Gymi schicken?

Ja, solche Fälle gibt es zuhauf.

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Ach, Quatsch

Antwort von +emfut+ am 18.12.2010, 19:21 Uhr

Es gibt eine solche Tendenz in einer gewissen "Schicht" und ich tippe darauf, daß Du aus genau dieser Schicht kommst und von Dir auf andere schließt.

Ich finde den Artikel nicht mehr - aber in der Süddeutschen gab es mal eine Statistik mit der Aussage, daß Lehrereinschätzungen nicht häufiger richtig liegen als Elterneinschätzungen. Es gab sogar einen leichten Vorsprung für die Elterneinschätzungen. Der einzige Unterschied war, daß Lehrer sich häufiger nach unten verschätzen und Eltern häufiger nach oben - aber da ich das eine genauso doof finde für das Kind wie das andere, ist die Fehlerquote eben schlicht und ergreifend bei beiden fast gleich, feddich.

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Re: Ach, Quatsch

Antwort von hgmeier am 18.12.2010, 21:32 Uhr

>Es gibt eine solche Tendenz in einer gewissen "Schicht" und ich
> tippe darauf, daß Du aus genau dieser Schicht kommst und von
> Dir auf andere schließt.

Nö. Ich gebe nur die Erfahrungen meiner Lebensgefährtin und ihrer Kollegen wieder.

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Das widerspricht sich nicht

Antwort von +emfut+ am 18.12.2010, 22:44 Uhr

Schule in entsprechendem Viertel.....

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Re: Das widerspricht sich nicht

Antwort von hgmeier am 19.12.2010, 7:26 Uhr

>Schule in entsprechendem Viertel.....

Aha. Und das Kerneinzugsgebiet umfaßt 5 komplette Gemeinden mit ca. 20.000 Ew. in Nordhessen.

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Applaus!

Antwort von lupa am 20.12.2010, 11:18 Uhr

Mal ehrlich: DIese Kopfnoten fand ich den größten Blödsinn überhaupt, da solche Eigenschaften praktisch kaum in Noten übertragen werden können. Außerdem erinnerte mich das Ganze viel zu sehr an meine eigenen Zeugnisse aus der DDR, wo es ja auch Kopfnoten gab und diese immer ein wenig nach dem Status des Schülers beim Lehrer ausfielen...
Das mit der Schulempfehlung sehe ich etwas kritischer, denn ich habe in meiner beruflichen Laufbahn zu oft mit völlig überforderten und psychisch angeknacksten Kindern zu tun gehabt, die sich auf dem Gymnasium quälten, jede Lernfreude verloren hatten und das Ganze nur, weil die Eltern, die oft selbst Abitur hatten oder aus sonstigen Gründen handelten, ihre Kinder unbedingt auf dieser Schulform haben wollten...

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