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Geschrieben von LuAnJo am 19.04.2011, 22:29 Uhr

hier mal die schulrechtliche Interpretation..

Hallo, da ich Bio-Lehrerin (zwar Gymnasium) in Sachsen bin mal meine Anmerkung: im Referendariat im Schulrecht wurde uns gelehrt- das §36 für uns heißt, die Eltern zu informieren per kleiner Info, die zu unterschreiben ist, dass dieses Thema behandelt wird und ggf. Fragen der Eltern zu beantworten (machen wir aber eigentlich immer). Eine extra Diskussion in einem EA o.ä. ist nicht notwendig.Wäre für mich mit drei 8.Klassen zur Zeit mit diesem Thema organisatorisch und zeitlich nicht umsetzbar. Zu dem der Lehrplan auch Gesetz ist und es den Eltern sicher nicht zusteht mir zu verbieten, dass wir zum Beispiel den Bau der Geschlechtsorgane behandeln. Und noch was- ich denke nicht, dass Eltern die da ein Problem haben, dass dann in einem EA vor versammelter Mannschaft äußern würden.
LG

 
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