Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Pamo am 08.11.2016, 16:23 Uhr

hier ist es wieder anders

Rechtlich ist das Unsinn. In NRW muss die Stadt/Kommune dem Zwangsgymnasialabgänger einen Realschulplatz anbieten. So sieht es das SchulG NRW vor.

Ich habe aber gelesen, dass Gymnasialschulleitungen in NRW manchmal die Mär von der Zwangshauptschule bzw verzweifelter Schulplatzsuche von Eltern erzählen, und habe den Verdacht, dass das nur als Abschreckung derer geschieht, wo die Kinder keine Gymnasialempfehlung mitbringen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.