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Geschrieben von Ebba am 29.04.2008, 10:31 Uhr

Grund für Optimismus...

Zumindest in NRW (und ich nehme an auch in anderen Bundesländern) gibt es die Regelung, dass für Lehrkräfte, die längerfristig ausfallen, ein Vertreter an die Schule geschickt wird. Zuständig ist für Grundschulen das Schulamt. Die Vertretungslehrer erhalten zeitlich befristete Verträge.
Im konkreten Fall wäre es also durchaus denkbar, dass ein Vertretungslehrer einen Vertrag zunächst befristet bis zum Ende der Schwangerschaft erhält, der dann, wenn die Mutter Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, entsprechend verlängert wird.

Allerdings muss sich, so habe ich den Eindruck, der jeweilige Rektor der Schule schon etwas dahinter klemmen, damit das Schulamt in den Quark kommt und von heute auf morgen klappt das meist auch nicht mit der Vertretung.

Dennoch, immer positiv denken :-).

Liebe Grüße
Ebba

 
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