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Geschrieben von tabalugalilli am 03.12.2008, 17:21 Uhr

Auszug aus der Grundschulordnung RLP....

(2) Die Zeugnisnote fasst die Gesamtleistung der Schülerin oder des Schülers in dem
betreffenden Fach zusammen; sie wird aus den Noten für einzelne Leistungen mündlicher,
schriftlicher und praktischer Art gebildet. Dabei wird die Lernprozessbeobachtung mit einbezogen.
Die Zeugnisnote soll durch eine hinreichende Zahl von Einzelnoten begründet
sein; sie muss nicht der rechnerische Durchschnitt der Einzelnoten sein. Einzelnoten können
verschieden gewichtet werden, wenn dies durch den Schwierigkeitsgrad oder den Umfang
der überprüften Einzelleistung begründet ist.

Da sich in RLP gerade die Grundschulordnung geändert hat (weniger schriftliche Noten etc.) habe ich mir das auch mal durchgelesen. Den ganzen Text gibt es unter:

http://grundschule.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/grundschule.bildung-rp.de/Downloads/Amtliches/Neue_Grundschulordnung_08/GSO-Text.pdf

LG

 
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