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Geschrieben von Reni+Lena am 03.12.2008, 16:18 Uhr

Wieviel zählt denn die "Mitarbeit"?

Wie sind denn da eure Erfahrungen?
Vielleicht kann auch einer der Grundschullehrer die sich hier tummeln mir etwas dazu sagen.
Geht um ein Kind in der dritten Klasse.
Mich interessiert einfach, wie die Proben im Verhältnis zu anderen Noten bzw Mitarbeit stehen. Oder anders...gibt es denn überhaupt noch "andere" Noten?
Bisher haben sie nämlich erst 2 Mathe, 3 Deutsch (davon 1 Aufsatz) und eine HSU Probe geschrieben.
Zählen die schriftlichen Noten mehr als die mündlichen?
Wird die Mitarbeit nur gerechnet wenn das Kind zwischen 2 Noten steht?
Kann ich davon ausgehen, dass wenn eine Probe versemmelt wird, dass sich das gleich massiv auf die Zeugnisnote auswirkt?
Klärt mich mal auf...ich bin unwissend:)
Wie errechnet sich das Ganze denn überhaupt???????????

Lg reni

PS gibt keinen aktuellen Grund für meine Frage, bin nur neugierig

 
10 Antworten:

Re:Zählt jedes Halbjahr für sich.. oder alles gesamt?

Antwort von Idamama am 03.12.2008, 16:31 Uhr

Das ist auch so etwas, was ich bis heute nicht weiß.

Gruß Tanja

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Re:Zählt jedes Halbjahr für sich.. oder alles gesamt?

Antwort von hgmeier am 03.12.2008, 16:42 Uhr

Mal drei Grundsätze:

1. Zumeist zählt die mündliche Leistung (dazu gehört alles was nicht ein Klassenarbeit ist) mehr.
2. Noten sollen eigentlich nicht einfach nur errechnet werden, sondern sollen auch unter Berücksichtigung pädagogischer Überlegungen vergeben werden.
3. Jedes Halbjahr zählt i.d.R. getrennt.

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Auszug aus der Grundschulordnung RLP....

Antwort von tabalugalilli am 03.12.2008, 17:21 Uhr

(2) Die Zeugnisnote fasst die Gesamtleistung der Schülerin oder des Schülers in dem
betreffenden Fach zusammen; sie wird aus den Noten für einzelne Leistungen mündlicher,
schriftlicher und praktischer Art gebildet. Dabei wird die Lernprozessbeobachtung mit einbezogen.
Die Zeugnisnote soll durch eine hinreichende Zahl von Einzelnoten begründet
sein; sie muss nicht der rechnerische Durchschnitt der Einzelnoten sein. Einzelnoten können
verschieden gewichtet werden, wenn dies durch den Schwierigkeitsgrad oder den Umfang
der überprüften Einzelleistung begründet ist.

Da sich in RLP gerade die Grundschulordnung geändert hat (weniger schriftliche Noten etc.) habe ich mir das auch mal durchgelesen. Den ganzen Text gibt es unter:

http://grundschule.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/grundschule.bildung-rp.de/Downloads/Amtliches/Neue_Grundschulordnung_08/GSO-Text.pdf

LG

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Das niedersächsische Schulrecht sagt dazu:

Antwort von AndreaL am 03.12.2008, 18:10 Uhr

3. Bewertung
3.1 Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum. Berichtszeitraum der am Ende eines Schuljahres angegebenen Zeugnisnoten ist das gesamte Schuljahr. Einzelne Lernkontrollen dürfen kein unangemessenes Gewicht bei der Erteilung der Zeugnisnoten erhalten. Bei positiver Entwicklung der Leistungen ist im Zweifelsfall die für die Schülerin oder den Schüler bessere Note zu erteilen. Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen über das Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken.
3.2 Beobachtungen und Leistungsfeststellungen, die für die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie ihrer Erziehungsberechtigten und für die Zeugniserteilung von Bedeutung sind, sollen regelmäßig aufgezeichnet werden. Dabei bleibt es der einzelnen Lehrkraft überlassen, ob sie die Aufzeichnungen in freier oder strukturierter Form vornehmen will. Es muss sichergestellt sein, dass die Bewertungen in den Zeugnissen in nachvollziehbarer Weise auf solche Aufzeichnungen gestützt werden können.

........ (www.schure.de)


Nicht richtig ist hier die gepostete Darstellung, dass jedes Halbjahr getrennt benotet wird. RICHTIG ist, dass das Winterzeugnis sich auf das erste Halbjahr bezieht und das Sommerzeugnis auf das gesamte Schuljahr.

VG

Andrea

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..und bezügl. Halbjahr....

Antwort von tabalugalilli am 03.12.2008, 19:21 Uhr

4) Die Noten des Jahreszeugnisses in den Klassenstufen 3 und 4 werden aufgrund der
Leistungen im gesamten Schuljahr unter stärkerer Berücksichtigung der Leistungen im
zweiten Schulhalbjahr festgesetzt. Bei Schulwechsel sind die Noten des Abgangszeugnisses
zu berücksichtigen.

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Re: Wieviel zählt denn die "Mitarbeit"?

Antwort von Annas Truppe am 03.12.2008, 21:32 Uhr

Hallo Reni,

allgemein zur Notengebung gab es ja schon manche Antworten und Hinweise. Soweit ich weiß gibt es nirgendwo eine exakte und bindende Anweisung, wie schwer oder leicht der mündliche und schriftliche Teil wiegen.

Entgegen hgmeier habe ich es weder in Grundschule noch weiterführender Schule gehört, dass der mündliche Teil mehr zählte. Aus der Grunschule gab es durchgehend die Erklärung, das Mündliche zähle etwa 1/3, am Gymnasium zwischen 30 % und 40 %. Wir sind aus BaWü, aber vermutlich ist das sowieso von Schule zu Schule unterschiedlich.

Zur Mindest(!)anzahl der im Halbjahr zu schreibenden schriftlichen Tests gibt es in vielen (allen ?) Bundesländern irgendwelche Erlasse; google doch einmal nach deinem Bundesland. Sicher gibt die/der Lehrer dazu aber auch Auskunft, was noch geplant ist.

Eine "versemmelte" Arbeit kann sich natürlich dann deutlich auswirken, wenn der Lehrer zur Berechnung seiner Noten ein Computerprogramm benutzt. So an unserer bisherigen Grundschule und auch von anderen Schulen habe ich es schon gelegentlich gehört.

Gruß Anna

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Bei uns ist es so ,...

Antwort von Graupapagei3 am 04.12.2008, 7:30 Uhr

dass die schriftlichen Noten 40% der Gesamtnote ausmachen und die mündlichen Noten 60%. Das wurde auch klar auf dem Elternabend mitgeteilt.

Mündliche Noten gibt es z.B. für mündliche Leistungskontrollen, Referate, Buchvorstellungen, Mitarbeit ...

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Re: Wieviel zählt denn die "Mitarbeit"?

Antwort von Julia+Christopher am 04.12.2008, 7:54 Uhr

Bei uns zählt das Mündliche 50%, das Schrifliche 50%. Wobei zum Schriftlichen auch zählt Lerntraining, Hausaufgaben... die Arbeiten zählen dann 40% vom Schriftlichen, also insgesamt 20% von der Gesamtnote. Für mich ist damit die Notengebung für die Eltern gar nicht mehr nachvollziehbar.

Gruß Julia

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Re: Wieviel zählt denn die "Mitarbeit"?

Antwort von sonnenschein 110 am 04.12.2008, 8:29 Uhr

Gute Frage, die Antwort wüsste ich auch gerne.Ich dachte, die Mitarbeit zeigt nur, ob das Kind mitarbeitet, also sehr oft und gut eine 1, bei gut eine 2....Wer sich kaum mal meldet, dann eben schlechter.

Unsere schreiben einen Test nach dem anderen. In Deutsch hab ich schon 7 Noten unterschrieben und in Mathe 4, die fünfte kommt die Tage.In Musik, Kunst, Werken und Ethik hab ich auch jeweils 1 Note gesehen.

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Re: Wieviel zählt denn die "Mitarbeit"?

Antwort von joy-for-good am 05.12.2008, 22:21 Uhr

Hallo, am Gym in Schleswig-Holstein ist es im lehrplan vorgeschrieben, dass die mündliche Leistung mehr wiegt als die schriftliche, prozente gibt es nicht, das liegt im eigenen Ermessen der lehrkraft.
Lg

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