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Geschrieben von Ceca2 am 24.09.2008, 22:25 Uhr

An Eltern mit Kindern im Hort

Hallo zusammen,

wie wird bei Euch die Aufsicht von Kindern im Hort gehandhabt, die in die Nachmittagsschule, z.B. ins Schwimmbad gehen muessen. Geht eine Aufsichtsperson mit, oder muessen die Kinder den Weg alleine laufen?

Danke fuer Eure Meldungen.

Gruesse
Ceca2

 
6 Antworten:

Re: An Eltern mit Kindern im Hort

Antwort von paulita am 24.09.2008, 23:28 Uhr

Hallo
ich weiß nicht, ob ich Deine Frage richtig verstehe. "Nachmittagsschule" kenne ich so nicht. Bei uns sind die Kinder IMMER begleitet. Auch bei Ausflügen, Wegen usw. Innerhalb der Schule, wo auch der Hort ist, gibt es ein ausgeklügeltes System von An- und Abmeldungen bei den Erzieher/innen, es gibt auch jede Menge AG's usw. Kurzum: die Erzieher/innen sind immer dabei und eine weiß immer, wo mein Kind ist.
Lg
Paula

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Re: An Eltern mit Kindern im Hort

Antwort von +emfut+ am 24.09.2008, 23:34 Uhr

Ich kenne auch keine "Nachmittagsschule".

Zu Veranstaltungen des Hortes (AGs, Ausflüge etc.) werden die Kinder natürlich begleitet. Zu externen Veranstaltungen (Sportverein, Musikschule) natürlich nicht. Aber sie werden daran erinnert, daß sie losgehen müssen, wenn sie alleine hingehen (der Sportverein ist nur drei Straßen weiter, die städtische Musikschule ist im Haus).

Nach der Schule gehen die Kinder von der Klasse alleine in den Hort. Aber die Horträume sind im gleichen Haus wie die Schule, die Kinder müssen nur die Treppe runtergehen. Nur die ersten Klassen werden die ersten zwei oder drei Wochen vom Klassenzimmer abgeholt.

Aber wenn es eine Schulveranstaltung ist, ist doch die Schule in der Aufsichtspflicht, nicht der Hort? Bei uns ist das Schulschwimmen vormittags, und da geht natürlich die Lehrerin mit der Klasse zusammen zum Schwimmbad und zurück.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: An Eltern mit Kindern im Hort

Antwort von JaneTwins+1 am 25.09.2008, 8:34 Uhr

Bei uns befindet sich der Hort im Kindergarten. Kinder der 3. Klase müssen/sollen alleine zum Hort laufen.
Es war ein" freiwilliges muss". Ich hab die Einwilligung unter Vorbehalt gegeben. Da wir leider von Leipzig nicht weit weg wohnen und die Ermordung von der kleinen Michelle; die meiner Tochter auch noch so wahnsinnig ähnlich sieht, so aktuell ist, hab ich natürlich ein komisches Gefühl im Bauch..

Ich kann auch die Einwilligung zurückziehen. Doch dann müssen sie mit der 1. oder 2. Klasse gehen. Das wollen meine Kinder natürlich auch nicht.

Sie müsen immer mindest zu zweit gehen. Doch wer kontrolliert das? Was ist, wenn sie sich mal streiten.?

Momentan nutzen wir den Hort nur noch selten. Hab die Betreuungskosten verkürzt.Doch aufgeben möchte ich ihn nicht. Man brauch mal schnell eine Betreuung. Und eine Oma hab ich hier im Ort nicht wirklich....

Kurz um. Eigentlich möchte ICH als Elternteil entscheiden ab wann und wie ich meine Kinder zur Selbstständigkeit erziehen und nicht der Hort.
Doch das ist der Hintergrund.

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Re: An Eltern mit Kindern im Hort

Antwort von Julia+Christopher am 25.09.2008, 9:17 Uhr

Bei uns gehen die Hortkinder von/zur Schule generell alleine. Also Morgens, Mittags und demzufolge auch bei evtl. Nachmittagsunterricht.

Gruß Julia

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Re: An Eltern mit Kindern im Hort

Antwort von schneckchen19 am 25.09.2008, 9:30 Uhr

Hallo,

leider hat unser Hort jetzt geschlossen und mein Sohn geht in die Ganztagsbetreuung der Schule.
Im Hort war es allerdings so, dass die Kinder nach ca 4 Wochen alleine von der Schule zum Hort gelaufen sind und andersrum.
Sollten sie nachmittags irgendwelche Veranstaltungen haben die privater Natur sind (Sportvereine usw) dann gehen sie auch dort alleine hin. Sie werden nur daran erinnert das sie halt los müssen.

Jetzt in der Betreuung der Schule gehen die Kinder auch alleine zu privaten Veranstaltungen. In der Betreuung selber werden auch AG´s angeboten, die sind dann aber auf dem Gelände und da ist dann auch immer jemand anwesend.

LG

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Re: An Eltern mit Kindern im Hort

Antwort von Ceca2 am 25.09.2008, 22:02 Uhr

Hallo,

genauso sehe ich das auch. ICH moechte entscheiden, wann ich meine Kinder alleine losschicke und ich habe meinen Drittklaessler in der Betreuung, weil ich eben moechte dass er betreut ist!

Er ist dort taeglich eine Halbe Stunde (ich arbeite nur halbtags). Gelegentlich muss ich ihn jedoch auch den genzen Tag dort lassen.

Letzte Woche hat nun Schulschwimmen begonnen und die Kinder (ca. 8-10 Kinder aus dem Hort) sollen den Weg zum Schwimmbad ohne Erwachsenen zuruecklegen, ca. 1 km recht belebte Strasse.

Ich fuehle mich dabei nicht wohl, bin aber in der gluecklichen Lage mein Kind hinfahren zu koennen. Was machen aber die Muetter, die den ganzen Tag arbeiten muessen und die auch wuenschen, dass die Kids beaufsichtigt werden?

Klar sollen die Kinder zur Selbstaendigkeit erzogen werden, aber dann kann ich meinem Sohn ja auch den Wohnunsschluessel um den Hals haengen und er wartet zu Hause auf mich! Da ich genau das aber nicht moechte bezahle ich fuer teuer Geld den Hort.

Ich wuesste gerne wie es sich rechtlich verhaelt wenn die Kinder taeglich bis 17 Uhr betreut werden sollen und dann zu einer schulischen Veranstaltung, wie Schwimmunterricht, der ja Pflicht ist, muessen - wer ist fuer die Betreuung verantwortlich?

Sorry fuer den langen Text.

Liebe Gruesse
Ceca2

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