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Geschrieben von Reinhardus am 18.01.2011, 15:06 Uhr

Ärger, da Kinder nicht beaufsichtigt wurden!

Pem macht schon einen sehr guten Vorschlag.
Was soll denn das mit dem Nicht-Duschen? Die Lehrerin muss die Möglichkeit zu duschen stets einräumen.
Die Lehrerin war wohl deshalb so sauer, weil ihr die Missachtung ihrer eigenen Aufsichtspflicht bewusst geworden ist.
Mir kommt in den Sinn, die Lehrerin 100 Sätze zum Thema "Welche besondere Bedeutung kommt die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht im Rahmen des Schwimmunterrichtes zu?" schreiben zu lassen.
Das würde nicht gut ankommen. Andererseits wissen mindestens zwei Mütter (der Schülerinnen) aus diesem Vorfall, dass die Lehrerin 8 Schüler unbeaufsichtigt gelassen hat. Das darf auf keinen Fall (!!!!) noch ein Mal vorkommen. Die Aufsichtsführung beim Schwimmen ist nicht ohne Grund von besonderer Bedeutung. Die Gefahren für Leib und Leben sind hier wesentlich höher als in anderen Sportbereichen.

Gruß
R

 
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