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von Littlecreek  am 29.04.2014, 12:49 Uhr

Das ist ganz klar geregelt laut Gesetz - lass Dich nicht beirren

Bei uns war der Heizkessel verkalkt und dadurch ein Ventil für Überdruck undicht. Das hatte einen erhöhten Strom und Wasserverbrauch zur Folge. Da der Vermieter sich nicht um die einwandfreie Funktionalität gekümmert hat, mussten wir weder die 680 Euro Wasser noch die etwas über 400 Euro Strom selbst zahlen. Das musste der Vermieter übernehmen. Ich habe damals das Wasserwerk und den Stromanbieter darüber informiert, dass ich die Zahlung vorerst nicht leisten kann und das mit der Versicherung klären möchte.
Wartungsfrei bedeutet nicht, dass der Vermieter das Teil an die Wand schrauben kann und dann warten kann, bis es von der Wand schimmelt. Die einwandfreie Funktionalität muss der Vermieter selbstverständlich gewährleisten. Lässt er die Geräte nicht regelmäßig kontrollieren sind Folgeschäden und Folgekosten natürlich nicht auf den Mieter
übertragbar. Wenn ein höherer Verbrauch erst den Mangel aufdeckt, so ist das nicht Dein Problem. Notfalls mit der Rechtschutzversicherung sprechen.

 
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