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Geschrieben von 32+4 am 04.03.2017, 23:14 Uhr

ZAF? oha

welche war es denn?

ist schon seltsam, dass fast nur sanktionen folgen bei ZAF-vermittlungsvorschlägen

selbst wenn du keinen rechtschreibfehler gemacht hättest.

kam keine anhörung vorher?

wie wird denn gedroht? mittels bescheid?

egv vorher unterschrieben?

30% sind happig. auf jeden fall jemanden drüber gucken lassen! und schriftlich reagieren, mit eingangsstempel vom jobcenter beim persönlichen abgeben.
oder eben hingehen mit beistand/freundin etc.. zeuge. sollte aber nicht teil deiner BG sein

 
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