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Geschrieben von muffelzahn am 31.05.2018, 20:11 Uhr

Versicherungsfrage

,,Ein Bruchschaden an der Verglasung wird bei XXX (Versicherung) in der Regel ohne Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt, sofern Sie die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen lassen. ''

Wir sind uns nicht einig, was der Satz genau bedeutet. Was ist mit Abzug der Selbstbeteiligung gemeint?
Vielleicht ist eine von euch in der KFZ Versicherung tätig und erklärt mir das mal.
Danke und viele Grüße

 
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