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Versicherungsfrage

Thema: Versicherungsfrage

,,Ein Bruchschaden an der Verglasung wird bei XXX (Versicherung) in der Regel ohne Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt, sofern Sie die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen lassen. '' Wir sind uns nicht einig, was der Satz genau bedeutet. Was ist mit Abzug der Selbstbeteiligung gemeint? Vielleicht ist eine von euch in der KFZ Versicherung tätig und erklärt mir das mal. Danke und viele Grüße

von muffelzahn am 31.05.2018, 20:11



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Ich bin auch Laie, verstehe es aber so, dass der Schaden voll ersetzt wird, ohne dass man in diesem Fall eine Selbstbeteiligung übernehmen muss. LG

von Gold-Locke am 31.05.2018, 20:21



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Es gibt Versicherungen bei denen du Schäden bis zu einer bestimmten Höhe selbst zahlst.

von Kinderland am 31.05.2018, 20:23



Antwort auf Beitrag von Kinderland

@Kinderland: Sorry, aber so schlau bin ich auch. Das nennt sich Selbstbeteiligung. Das beantwortet aber meine Frage nicht.

von muffelzahn am 31.05.2018, 20:34



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Sorry, aber genau das fragst du doch: „Was ist mit Abzug der Selbstbeteiligung gemeint?“ Scheibe kaputt+Partnerwerkstatt= wahrscheinlich keine Selbstbeteiligung Scheibe kaputt+eigene Werkstatt= wahrscheinlich Selbstbeteiligung Ein Hintertürchen ist durch das „in der Regel“ aber offen gelassen. Also brav vorhe fragen, wie die Versicherung es gern hätte und schriftlich bestätigen lassen.

von VerenaSch am 31.05.2018, 22:16



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Hält sich aber zu jedem Thema für SUPERschlau, obwohl sie zu 99 % falsch liegt oder das Thema verfehlt, so wie eben auch.

Mitglied inaktiv - 01.06.2018, 11:37



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Ich würde es so verstehen, das ihr die Selbstbeteiligung nicht zahlen müsst, wenn die Reparatur von einer Partnerwerkstatt durchgeführt wird. Geht ihr zu einer anderen Werkstatt, müsst ihr die Selbstbeteiligung zahlen. Wie gesagt, so verstehe ich das, bin aber kein Fachmann.

von Kater Keks am 31.05.2018, 20:38



Antwort auf Beitrag von Kater Keks

So verstehe ich das auch.

von kati1976 am 31.05.2018, 20:40



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Die Versicherung zahlt die Rechnung der Werkstatt. Vom Rechnungsbetrag der Werkstatt kann eine gewisse Summe (Selbstbeteiligung), die ihr bezahlen müsst abgezogen werden. So verstehe ich das als Laie.

von RoteRose am 31.05.2018, 20:41



Antwort auf Beitrag von RoteRose

Wieso ? Es wird doch OHNE Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt ....

von Gold-Locke am 31.05.2018, 20:43



Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Ich zitiere: "Wir sind uns nicht einig, was der Satz genau bedeutet. Was ist mit Abzug der Selbstbeteiligung gemeint?" Und ich habe die Frage beantwortet, was mit dem Abzug der Selbstbeteiligung gemeint ist. Ich habe das schon verstanden, dass OHNE den Abzug das ersetzt wird wenn eine Partnerwerkstatt das übernimmt.

von RoteRose am 31.05.2018, 20:47



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Lässt du den Glasschaden in einer Partnerwerkstatt reparieren, brauchst du keine Selbstbeteiligung leisten. Der Schaden wird also komplett übernommen. Meist hast du dafür eine Service immer von der Versicherung, welche du anrufst und wo dir gesagt wird, welche Werkstatt in deiner Nähe einen Partnervertrag mit dieser Versicherung hat. Einige Versicherungen haben z. B. Carglas als Partner.

von tina0589 am 31.05.2018, 20:43



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Glasbruch ist in der Teilkasko versichert, und die kann man ja ohne oder mit Selbstbeteiligung (in unterschiedlicher Höhe) abschließen.

von oma am 31.05.2018, 20:47



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Kommt auf den Schaden und die Versicherung an. Was habt ihr denn? Windschutzscheibe Steinschlag? Sichtfeld vom Fahrer? Generell gilt, Steinschlag in Windschutzscheibe kann ausserhalb des Sichtfeldes repariert werden. Viele Versicherer verzichten hierbei auf die sb. Manche Versicherer verzichten nur bei der partnerwerkstatt auf die sb. Im Sichtfeld muss die Scheibe ausgetauscht werden. Hier wird generell die sb fällig auch bei Spiegelglas oder Seitenfensterbruch. Aber auch hier gibt es Versicherer die bei Schäden auf die sb verzichten wenn man in die partnerwerkstatt geht. Der Passus von dir liest sich erstmal dass bei allen glasschäden auf die sb verzichtet wird wenn ihr in die partnerwerkstatt geht. Aber ohne den gesamten Tarif zu kennen kann ichs dir nicht 100% sagen. Ich bin Schadenregulierer bei einer großen Versicherung. Gerne kannst du mir deinen Versicherer per pn nennen dann kann ichs dir vielleicht zu 100% sagen.

von Charo258 am 31.05.2018, 21:18



Antwort auf Beitrag von Charo258

von muffelzahn am 31.05.2018, 22:14



Antwort auf Beitrag von muffelzahn

Gehst du zu einer Partnerwerkstatt (da mußt du die Versicherung anrufen und fragen, welche das in deinem Fall wäre) dann zahlen sie den kompletten Schaden. Gehst du allerdings zu einer anderen Werkstatt, dann zahlst du die Selbstbeteiligung und den Rest die Versicherung. Am besten ist aber immer, die Versicherung im Zweifel anzurufe und nachzufragen.

Mitglied inaktiv - 01.06.2018, 11:40