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Geschrieben von muffelzahn am 31.05.2018, 20:11 Uhr

Versicherungsfrage

,,Ein Bruchschaden an der Verglasung wird bei XXX (Versicherung) in der Regel ohne Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt, sofern Sie die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen lassen. ''

Wir sind uns nicht einig, was der Satz genau bedeutet. Was ist mit Abzug der Selbstbeteiligung gemeint?
Vielleicht ist eine von euch in der KFZ Versicherung tätig und erklärt mir das mal.
Danke und viele Grüße

 
15 Antworten:

Re: Versicherungsfrage

Antwort von Gold-Locke am 31.05.2018, 20:21 Uhr

Ich bin auch Laie, verstehe es aber so, dass der Schaden voll ersetzt wird, ohne dass man in diesem Fall eine Selbstbeteiligung übernehmen muss.

LG

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Re: Versicherungsfrage

Antwort von Kinderland am 31.05.2018, 20:23 Uhr

Es gibt Versicherungen bei denen du Schäden bis zu einer bestimmten Höhe selbst zahlst.

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Re: Versicherungsfrage

Antwort von muffelzahn am 31.05.2018, 20:34 Uhr

@Kinderland: Sorry, aber so schlau bin ich auch. Das nennt sich Selbstbeteiligung.
Das beantwortet aber meine Frage nicht.

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Re: Versicherungsfrage

Antwort von Kater Keks am 31.05.2018, 20:38 Uhr

Ich würde es so verstehen, das ihr die Selbstbeteiligung nicht zahlen müsst, wenn die Reparatur von einer Partnerwerkstatt durchgeführt wird.

Geht ihr zu einer anderen Werkstatt, müsst ihr die Selbstbeteiligung zahlen.


Wie gesagt, so verstehe ich das, bin aber kein Fachmann.

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Re: Versicherungsfrage

Antwort von kati1976 am 31.05.2018, 20:40 Uhr

So verstehe ich das auch.

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Re: Versicherungsfrage

Antwort von RoteRose am 31.05.2018, 20:41 Uhr

Die Versicherung zahlt die Rechnung der Werkstatt. Vom Rechnungsbetrag der Werkstatt kann eine gewisse Summe (Selbstbeteiligung), die ihr bezahlen müsst abgezogen werden.

So verstehe ich das als Laie.

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Re: Versicherungsfrage

Antwort von tina0589 am 31.05.2018, 20:43 Uhr

Lässt du den Glasschaden in einer Partnerwerkstatt reparieren, brauchst du keine Selbstbeteiligung leisten. Der Schaden wird also komplett übernommen.

Meist hast du dafür eine Service immer von der Versicherung, welche du anrufst und wo dir gesagt wird, welche Werkstatt in deiner Nähe einen Partnervertrag mit dieser Versicherung hat. Einige Versicherungen haben z. B. Carglas als Partner.

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Re: Versicherungsfrage

Antwort von Gold-Locke am 31.05.2018, 20:43 Uhr

Wieso ?
Es wird doch OHNE Abzug der Selbstbeteiligung ersetzt ....

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Re: Versicherungsfrage

Antwort von oma am 31.05.2018, 20:47 Uhr

Glasbruch ist in der Teilkasko versichert, und die kann man ja ohne oder mit Selbstbeteiligung (in unterschiedlicher Höhe) abschließen.

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Re: Gold-Locke

Antwort von RoteRose am 31.05.2018, 20:47 Uhr

Ich zitiere:

"Wir sind uns nicht einig, was der Satz genau bedeutet. Was ist mit Abzug der Selbstbeteiligung gemeint?"

Und ich habe die Frage beantwortet, was mit dem Abzug der Selbstbeteiligung gemeint ist.

Ich habe das schon verstanden, dass OHNE den Abzug das ersetzt wird wenn eine Partnerwerkstatt das übernimmt.

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Re: Versicherungsfrage

Antwort von Charo258 am 31.05.2018, 21:18 Uhr

Kommt auf den Schaden und die Versicherung an. Was habt ihr denn? Windschutzscheibe Steinschlag? Sichtfeld vom Fahrer? Generell gilt, Steinschlag in Windschutzscheibe kann ausserhalb des Sichtfeldes repariert werden. Viele Versicherer verzichten hierbei auf die sb. Manche Versicherer verzichten nur bei der partnerwerkstatt auf die sb. Im Sichtfeld muss die Scheibe ausgetauscht werden. Hier wird generell die sb fällig auch bei Spiegelglas oder Seitenfensterbruch. Aber auch hier gibt es Versicherer die bei Schäden auf die sb verzichten wenn man in die partnerwerkstatt geht. Der Passus von dir liest sich erstmal dass bei allen glasschäden auf die sb verzichtet wird wenn ihr in die partnerwerkstatt geht. Aber ohne den gesamten Tarif zu kennen kann ichs dir nicht 100% sagen. Ich bin Schadenregulierer bei einer großen Versicherung. Gerne kannst du mir deinen Versicherer per pn nennen dann kann ichs dir vielleicht zu 100% sagen.

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@Charo hast pn

Antwort von muffelzahn am 31.05.2018, 22:14 Uhr

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Re: Versicherungsfrage

Antwort von VerenaSch am 31.05.2018, 22:16 Uhr

Sorry, aber genau das fragst du doch: „Was ist mit Abzug der Selbstbeteiligung gemeint?“

Scheibe kaputt+Partnerwerkstatt= wahrscheinlich keine Selbstbeteiligung
Scheibe kaputt+eigene Werkstatt= wahrscheinlich Selbstbeteiligung
Ein Hintertürchen ist durch das „in der Regel“ aber offen gelassen. Also brav vorhe fragen, wie die Versicherung es gern hätte und schriftlich bestätigen lassen.

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Bei ihr normal, sie kann nicht sinngemäß lesen ;)

Antwort von Christine70 am 01.06.2018, 11:37 Uhr

Hält sich aber zu jedem Thema für SUPERschlau, obwohl sie zu 99 % falsch liegt oder das Thema verfehlt, so wie eben auch.

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Ich versteh das so:

Antwort von Christine70 am 01.06.2018, 11:40 Uhr

Gehst du zu einer Partnerwerkstatt (da mußt du die Versicherung anrufen und fragen, welche das in deinem Fall wäre) dann zahlen sie den kompletten Schaden.

Gehst du allerdings zu einer anderen Werkstatt, dann zahlst du die Selbstbeteiligung und den Rest die Versicherung.

Am besten ist aber immer, die Versicherung im Zweifel anzurufe und nachzufragen.

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