Geschrieben von Danyshope am 07.03.2017, 17:51 Uhr |
noch eine elterngeldfrage
Kann man ja, da halt 2 Monate. Dann bekommt man 2 Monate länger EG, aber dann eben in diesen nur jeweils die Hälfte. Kann sinnvoll sein für unverheiratete die zB einen unbefristeten AV hatten der ausgelaufen ist - solange die EG bekommen sind sie auch krankenversichert.
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- noch eine elterngeldfrage - Conny_89 07.03.17, 14:24
- Re: noch eine elterngeldfrage - Hadriana 07.03.17, 14:39
- Re: noch eine Elterngeldfrage - Andrea6 07.03.17, 17:37
- Andrea - Hadriana 07.03.17, 20:51
- Re: noch eine elterngeldfrage - Silene 07.03.17, 15:02
- Re: noch eine elterngeldfrage - Conny_89 07.03.17, 15:44
- Re: noch eine elterngeldfrage - Danyshope 07.03.17, 17:51
- Re: noch eine elterngeldfrage - Conny_89 07.03.17, 17:57
- Re: noch eine elterngeldfrage - Hadriana 07.03.17, 14:39
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