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Geschrieben von Danyshope am 07.03.2017, 17:51 Uhr

noch eine elterngeldfrage

Kann man ja, da halt 2 Monate. Dann bekommt man 2 Monate länger EG, aber dann eben in diesen nur jeweils die Hälfte. Kann sinnvoll sein für unverheiratete die zB einen unbefristeten AV hatten der ausgelaufen ist - solange die EG bekommen sind sie auch krankenversichert.

 
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