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Geschrieben von Hadriana am 07.03.2017, 14:39 Uhr

noch eine elterngeldfrage

Das ist echt eine Sollbruchstelle im EG-System, über die nicht ausreichend informiert wird. Ich bin beim ersten Kind auch drauf rein gefallen.

Die beiden Monate nach der Geburt, in denen du Mutterschaftsgeld beziehst, zählen zum Elterngeld dazu. Möchtest du also 12 Monate in Elternzeit gehen, bekommst du an EG die ersten zwei Monate das Mutterschaftsgeld und in den 10 folgenden Monaten das eigentliche EG (67% des Einkommens).

 
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