Geschrieben von Hadriana am 07.03.2017, 14:39 Uhr |
noch eine elterngeldfrage
Das ist echt eine Sollbruchstelle im EG-System, über die nicht ausreichend informiert wird. Ich bin beim ersten Kind auch drauf rein gefallen.
Die beiden Monate nach der Geburt, in denen du Mutterschaftsgeld beziehst, zählen zum Elterngeld dazu. Möchtest du also 12 Monate in Elternzeit gehen, bekommst du an EG die ersten zwei Monate das Mutterschaftsgeld und in den 10 folgenden Monaten das eigentliche EG (67% des Einkommens).
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- noch eine elterngeldfrage - Conny_89 07.03.17, 14:24
- Re: noch eine elterngeldfrage - Hadriana 07.03.17, 14:39
- Re: noch eine Elterngeldfrage - Andrea6 07.03.17, 17:37
- Andrea - Hadriana 07.03.17, 20:51
- Re: noch eine elterngeldfrage - Silene 07.03.17, 15:02
- Re: noch eine elterngeldfrage - Conny_89 07.03.17, 15:44
- Re: noch eine elterngeldfrage - Danyshope 07.03.17, 17:51
- Re: noch eine elterngeldfrage - Conny_89 07.03.17, 17:57
- Re: noch eine elterngeldfrage - Hadriana 07.03.17, 14:39
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