Geschrieben von Silene am 07.03.2017, 15:02 Uhr |
noch eine elterngeldfrage
Hallo, die Lebensmonate des Kindes, in denen du mindestens einen Tag Mutterschutzleistungen bekommst, werden auf den Elterngeldbezug angerechnet. Du "verbrauchst" dadurch mindestens zwei Monate, wenn das Baby früher kommt, können es auch drei oder sogar vier Monate sein. Da das Mutterschutzgeld vorrangig gezahlt wird, hast du keine Nachteile, wenn du das Elterngeld ab Geburt beantragst. Im letzten Lebensmonat mit Mutterschutz bekommst du dann das Elterngeld anteilig für die übrigen Tage.
- noch eine elterngeldfrage - Conny_89 07.03.17, 14:24
- Re: noch eine elterngeldfrage - Hadriana 07.03.17, 14:39
- Re: noch eine Elterngeldfrage - Andrea6 07.03.17, 17:37
- Andrea - Hadriana 07.03.17, 20:51
- Re: noch eine elterngeldfrage - Silene 07.03.17, 15:02
- Re: noch eine elterngeldfrage - Conny_89 07.03.17, 15:44
- Re: noch eine elterngeldfrage - Danyshope 07.03.17, 17:51
- Re: noch eine elterngeldfrage - Conny_89 07.03.17, 17:57
- Re: noch eine elterngeldfrage - Hadriana 07.03.17, 14:39
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