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Geschrieben von Silene am 07.03.2017, 15:02 Uhr

noch eine elterngeldfrage

Hallo, die Lebensmonate des Kindes, in denen du mindestens einen Tag Mutterschutzleistungen bekommst, werden auf den Elterngeldbezug angerechnet. Du "verbrauchst" dadurch mindestens zwei Monate, wenn das Baby früher kommt, können es auch drei oder sogar vier Monate sein. Da das Mutterschutzgeld vorrangig gezahlt wird, hast du keine Nachteile, wenn du das Elterngeld ab Geburt beantragst. Im letzten Lebensmonat mit Mutterschutz bekommst du dann das Elterngeld anteilig für die übrigen Tage.

 
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