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Geschrieben von keks79 am 19.03.2018, 11:25 Uhr

Nein, dabei geht es explizit um Kurzzeiten bis 10 Tage ;-)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pflegezeit_(Arbeitsfreistellung)

Mmh, das klingt hier anders. Anspruchsvoraussetzung ist eine „Pflegesituation“ d.h. eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit. Aber ich kann mich irren.

Die AP wird das wohl über die KK klären können, die werden ja öfters solche Fälle haben.

 
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