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Geschrieben von die_Morrigan am 10.05.2016, 11:23 Uhr

Mit Kind alleine ins Ausland.

Nach auskunft des Auswärtigen Amtes braucht man bei geteiltem sorgerecht eine schriftliche genehmigung des KV mit kopie des ausweises vorne und hinten zur einreise.
Geburtsurkunde muss mitgeführt werden und dein Ausweis.
Es gibt auch vorgefertigte formulare die man ausfüllen kann.
Die Bescheinigung des KV muss nicht beglaubigt werden.

Bei ASR fällt das weg da braucht man stattdessen negativbesch. und ggf nachweis warum man -wie in unsrem fall-einen andren nachnamen hat ..man muss den familiären zusammenhang aufklären.

Zumindest ist das in UK so..je nach urlaubsort gelten u.u. andre bestimmungen das muss man separat erfragen.

So meine Info telefonisch heut morgen

 
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