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Geschrieben von Kolkrabe am 15.07.2017, 22:03 Uhr

Jobcenter, Elterngeld und Kindergeld

Hallo,

wo steht, dass das Jobcenter das Geld bekommt?
Da steht nur, dass das Elterngeld zu 100% angerechnet wird, d.h. solche Gelder werden vorrangig vor dem ALG II zum Lebensunterhalt herangezogen. (Bei einem 450€ Job ist ein bestimmter Satz anrechnungsfrei).

Wirst Du weiterhin im ALG II-Bezug stehen? Dann musst Du umgehend alle Bescheide einreichen, da eben vorrangig diese Gelder zum Lebensunterhalt herangezogen werden. D.h. in dem Fall erhälst Du nicht "mehr" Geld, da diese aus den Bezugsmonaten herausgerechnet werden, eben auch rückwirkend.

Kannst Du bei dem Jobcenter nun kündigen? Dann beende schriftlich den Leistungsbezug, reiche aber eben auch die Belege ein, weil Du die Beträge, die Dir die Arge gezahtl hast, für den Zeitraum zurückzahlen musst. Und zwar von dem Zeitpunkt an, ab dem der Bescheid gültig ist.

So oder so entsteht Dir kein "Bonus".
Etwas anderes ist es, wenn Du Lohn oder Gehalt beziehst. Dann ist - wie erwähnt - ein Teil anrechnngsfrei.

 
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