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Geschrieben von Lucylu am 15.07.2017, 21:14 Uhr

Jobcenter, Elterngeld und Kindergeld

Huhu,

es bedeutet nicht, dass sie es "vorgestreckt" hätten, sondern das sie es nicht als Einkommen angerechnet haben. Theoretisch gesehen würde die Elterngeldstelle dir Geld nachzahlen und du müsstest es dann an das JC zahlen. Das wird dann untereinander bei den Ämtern verrechnet (nennt sich Erstattungsanspruch).

Lg

 
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