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von Honey58  am 15.10.2014, 11:46 Uhr

Hat jmd Lust über den Zweitnamen abzustimmen?

Nee, das geht nicht. Zumindest nicht, wenn Du unter diesem selbsterdachten neuen Namen rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten eingehen möchtest oder andere Menschen im Rechtsverkehr wissentlich damit in die Irre führst. Ansonsten kann man sich natürlich nennen lassen wie man mag.

Aber trotzdem gut zu wissen. Wenn ich es mir endgültig mit meinem Chef verscherze oder eines Tages doch mal straffällig werde, dann wechsel ich einfach zu meinem Zweitnamen. Frei nach dem Motto "ich war´s nicht"!

 
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