Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von vollmondundhalbmond_0044 am 23.08.2014, 12:25 Uhr

Rente auf Dauer-Grundsicherung nach SGB XII

Hallo zusammen,

seit dieses Jahr bin ich Rentner auf Dauer und erhalte zusätzlich Grundsicherung nach SGB XII.

Meine Freundin ist schwanger und wir erwarten in 6 Monaten ein Kind.Meine Freundin ist EU-Bürgerin, sie hat keinen deutschen Arbeitgeber.

Sie war hier in DE nicht erwerbstätig, nur in ihren Heimatland war sie bis zu Ihrer Schwangerschaft als häusliche Krankenpflegerin über eine Agentur ihres Landes tätig, wo sie hier in DE für eine bestimmte Zeit geblieben war, um ältere Menschen in deren Wohnung zu betreuen.

Wenn die Renovierung der 28 qm kleinen Wohnung fertig ist dann ziehen wir dort ein. Der Vermieter ist mein großer Bruder.

Momentan besucht sie in ihren Heimatland 1 x im Monat den Gynäkologen/in. In ein paar Monaten möchte sie sich hier in DE anmelden und wir wollen heiraten.

Meine Frage, hätten wir nach der Entbindung Anspruch au Elterngeld? Wird das Elterngeld vom Grundsicherungsamt (SGB XII)als Einkommen angerechnet oder ist es anrechnungsfrei

Meine monatliche Rente: knapp 400 EUR

Wenn unser Kind auf die Welt kommt, das Kindergeld 184 EUR

Wie viel bekämen wir Elterngeld, wenn wir es nach der Geburt beantragen?

Die Miete für die kleine Wohnung monatlich: 200 EUR.

Müsste ich die Miete von meiner Rente oder bewilligten Elterngeldes zahlen, oder wird es vom Grundsicherungsamt übernommen, wenn uns Elterngeld auf Antrag gezahlt wird?

 
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