von Cojote, 24. SSW am 19.06.2015, 15:47 Uhr |
Elterngeld vs.Betreuungsgeld
Hallo,
ich würde gerne 20 Monate Elternzeit nehmen.
Habe ich das richtig verstanden das wenn man sich das Elterngeld auf 20 monate teilen lässt,keinen Anspruch auf Betreuungsgeld mehr hat?
Komme ich besser wenn ich mir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und selbst zur Seite lege und damit noch die 150 EUR betreuungsgeld beziehen kann?
Bin ich krankenversichert wenn ich bei der Elterngeld stelle nur für 12 LM Elterngeld beziehe,aber 20 LM zu Hause bleibe?
Re: Elterngeld vs.Betreuungsgeld
Antwort von Locken-Rocken am 19.06.2015, 16:56 Uhr
Man hat Anspruch auf Betreuungsgeld bis das Kind 3 Jahre alt ist. Allerdings hat man erst einen Anspruch darauf wenn man kein Elterngeld mehr bezieht. Das wäre in deinem Fall dann nach den 20 Monaten. Elterngeld und Betreuungsgeld parallel schließen sich aus.
Mit der Krankenversicherung bin ich überfragt. Wenn du aber verheiratet bist, kannst du dich jede Zeit über deinen Mann mitversichern, falls du selber nicht mehr versichert sein solltest.....
Re: Elterngeld vs.Betreuungsgeld
Antwort von Apydia, 39. SSW am 19.06.2015, 17:26 Uhr
Hi,
lt. der offiziellen Webseite geht es nach dem 14. Monat beides parallel zu beziehen. Schau mal hier:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=199290.html#fragment
Re: Elterngeld vs.Betreuungsgeld
Antwort von keinnamemehrfrei am 19.06.2015, 17:41 Uhr
Du veränderst nur den auszahlungszeitraum. Du hast aber keinen längeren Anspruch. Demnach kannst du ganz normal betreuungsgeld beziehen. Man darf kein BG beziehen so lange nahm andere ANSPRÜCHE hat.
Re: Elterngeld vs.Betreuungsgeld
Antwort von phoebe87, 19. SSW am 19.06.2015, 18:10 Uhr
Geht wie bei mir!
Elterngeld 2 jahre auszahlen lassen und ez
Ab dem 14 Lebensmonat darfst du betreuungsgeld beantragen!
Bekommst du bis er/ssie 3 Jahre ist oder es endet wenn dein kind fremd betreut wird!
Re: Elterngeld vs.Betreuungsgeld
Antwort von Memo am 19.06.2015, 19:55 Uhr
Ich habe mir bei beiden Kindern das Elterngeld für ein Jahr auszahlen lassen und monatlich die Hälfte davon auf ein separates Konto per Dauerauftrag überwiesen. Nach dem Jahr Elterngeld habe ich mir dann die besagte Hälfte monatlich wieder zurück überwiesen.
Was man hat das hat man... Solltest du aus welchen bescheidenen Gründen auch immer nach dem Jahr auch nur Stundenweise arbeiten wollen kannst du dieses ohne Einschränkungen tun und bist niemandem Rechenschaft schuldig. Dein Elterngeld hast du in der Tasche und die monatliche Überweisung auf dem Konto. Das Betreuungsgeld kommt dann ab dem 15. Monat dazu. Ach so, bedenke aber dass du vom Mutterschutzgeld auch schon die Hälfte vom Elterngeld weg überweist- das habe ich nämlich beim 1. Kind vergessen und somit fehlte mir dieses Elterngeld am Ende des 2. Jahres.
Wenn du bei deinem Arbeitgeber 20 Monate Elternzeit beantragt hast bist du solange selbst versichert. Nur wenn du keinen AG hättest und arbeitslos wärst müsstest du dich über deinen Mann versichern.
Re: Elterngeld vs.Betreuungsgeld
Antwort von keinnamemehrfrei am 19.06.2015, 20:18 Uhr
Man darf auch bei der veränderten auszahlungsform ganz genauso dazu verdienen. Die verlängerte Auszahlung ist nichts anderes wie du selbst machst. Einfach nur eine Zuteilung. Der Anspruch entstammt aus dem ersten Jahr und nicht aus dem zweiten.
Re: Elterngeld vs.Betreuungsgeld
Antwort von Locken-Rocken am 19.06.2015, 20:50 Uhr
Auf der Seite war ich auch unterwegs, hab aber den entsprechenden Absatz nicht bis zu Ende gelesen. Wenn man das Elterngeld splittet, kann man tatsächlich ab dem 15. Monat das Betreuungsgeld parallel beziehen...
Re: Elterngeld vs.Betreuungsgeld
Antwort von Nele24 am 19.06.2015, 22:27 Uhr
Ich habe mir auf 2 Jahre das Elterngeld auszahlen lassen. Mein Mann hat 2 Monate elternzeit/Geld bezogen, somit hatten wir ab den 13. Monat das Anrecht auf Betreuungen.
LG