Geschrieben von sophiital am 28.03.2017, 11:38 Uhr |
Alg1 und Schwangerschaft
Hallo!
Ich bin jetzt in der 5/6 ssw und plötzlich arbeitslos geworden..ich und zwei andere Kollegen wurden einfach mal vor 2 Wochen gekündigt.
Ich bin noch ein paar Tage im Arbeitsverhältnis befinde mich aber gerade im Resturlaub bis zum 31.3.
Dass diese Kündigung kam (in der Probezeit) war plötzlich und unerwartet, es gibt nichtmal einen plausiblen Grund.
Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll bzw was mir jetzt an alg1 zusteht..ich war noch nie arbeitslos und habe 7 Jahre durchgearbeitet..zwar bei 3 verschiedenen Arbeitgebern. Ich arbeite in der Krankenpflege.
Was steht mir jetzt zu und was soll ich machen?
Re: Alg1 und Schwangerschaft
Antwort von tschichen am 28.03.2017, 12:13 Uhr
Wenn du schwanger bist, darfst du doch gar nicht gekündigt werden, auch nicht in der Probezeit. Wusste dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft? Oder ist dein Vertrag ausgelaufen? Du bekommst jetzt ein Jahr ALG1, bzw dann eben Elterngeld. Die Monate mt Arbeitslosengeld werden aber nicht fürs Elterngeld angerechnet. Du musst dich so schnell wie möglich beim Arbeitsamt melden, weil dir sonst evtl Geld gestrichen wird. Die können dich dann auch weiter beraten. Mir steht es auch bald bevor, weil mein verrrag ausläuft.
Re: Alg1 und Schwangerschaft
Antwort von sophiital am 28.03.2017, 13:29 Uhr
Ja klar habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet! Auch alg1 ist beantragt.
Die Kündigung habe ich vor mehr als 2 Wochen zugeschickt bekommen und am 31. 3 ist meine Zeit dort beendet. Ich weiß dass man mich nicht kündigen darf, mein Chef weiß auch nichts davon weil ich vor knapp 1 Woche erst positiv getestet habe. Aber .an soll ich Bescheid geben 2 Wochen nach zukommen der Kündigung oder wie läuft das?
Zudem habe ich auch übermorgen ein Vorstellungsgespräch was mache ich denn da:-/
Re: Alg1 und Schwangerschaft
Antwort von Estepona am 28.03.2017, 15:03 Uhr
Das regelt § 9 Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) MuSchG Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war ODER innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.
Die Schwangerschaft muss also spätestens zwei Wochen nach Zugang (d.h. wann diese bei dir im Briefkasten war und du ihn hättest leeren können) der Kündigung angezeigt werden, damit diese unzulässig ist.
Beim Vorstellungsgespräch darf dich keiner nach einer bestehenden Schwangerschaft fragen. Sollte das wider Erwarten trotzdem passieren hast du das "Recht zur Lüge".
Re: Alg1 und Schwangerschaft
Antwort von Christine70 am 28.03.2017, 16:31 Uhr
Klar darf man lügen, aber dann kann man sich auch gleich wieder von dem Job verabschieden. Ob man dann dort eine ruhige "Kugel" schieben würde, ist auch fraglich.
Lügen ist das eine, aber kann man es auch mit seinem Gewissen vereinbaren?
Ich würde eher versuchen, die Kündigung in Frage zu stellen. Blöd nur, wenn die zwei Wochen verstrichen sind.
Re: Alg1 und Schwangerschaft
Antwort von Estepona am 28.03.2017, 16:36 Uhr
Es ist rechtswidrig diese Frage als Arbeitgeber überhaupt zu stellen. Von daher hätte ich keinen Gewissenskonflikt unwahrheitsgemäß zu antworten. Vor allen Dingen in der Frühschwangerschaft.
Re: Alg1 und Schwangerschaft
Antwort von Christine70 am 28.03.2017, 16:58 Uhr
Ist aber nicht jeder so wie du
Re: Alg1 und Schwangerschaft
Antwort von Estepona am 28.03.2017, 19:37 Uhr
Es hat rechtlich einen Grund warum ein AG das nicht fragen darf. Da muss niemand ein schlechtes Gewissen haben. Welche Frau das dennoch hat der steht es frei das im Gespräch selbst zu äußern. Wäre in Ssw 6 wohl aber eher von abzuraten.
Re: Alg1 und Schwangerschaft
Antwort von mf4 am 28.03.2017, 20:32 Uhr
Verstehe ich das falsch oder?... Die Kündigung ist doch ausgesprochen worden, als noch keine Schwangerschaft vorlag.
Dann gilt doch der Kündigungsschutz gar nicht.
Re: Alg1 und Schwangerschaft
Antwort von QueenMum am 29.03.2017, 12:12 Uhr
Das ist nicht rechtens geh mal zum Anwalt du darfst nicht gekündigt werden das regelt das Mutterschutzgesetz und du hast 2 Wochen nach der Kündigung zeit allerdings muss die SS zu dem Zeitpunkt auch bekannt sein. Und Schwanger bist du ab Befruchtung wenn du jetzt 5 oder 6 bist war die Kündigung in der 3-4 SSW da kann man es nicht immer wissen aber du warst da schwanger und das wird dann auch vom FA so bestätigt also ist die Kündigung hinfällig
Re: Alg1 und Schwangerschaft
Antwort von Estepona am 29.03.2017, 14:41 Uhr
Die zwei Wochen sind aber bereits verstrichen in denen die TE die Schwangerschaft noch hätte anzeigen können. Die Kündigung dürfte daher zulässig gewesen sein.
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