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Geschrieben von Conifere am 17.09.2014, 10:41 Uhr

Wie berechnet sich die Beschäftigungsdauer?

Die Elternzeit zählt ja nicht mit rein in die Betriebszugehörigkeit, ich bekomme also z.B. keine Lohnerhöhung für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, wenn ich davon 5 Jahre in Elternzeit war. Aber wie ist das mit der Beschäftigungsdauer? Zählt die Zeit VOR der Elternzeit dazu oder fängt man danach wieder "bei null" an (so dass man keinen Anspruch hat auf Dinge, auf die man erst nach 6 Monaten Beschäftigungsdauer Anspruch hat)? Weiß das jemand?
Danke und Lg, Constanze

 
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