Geschrieben von kia-ora am 24.04.2014, 9:05 Uhr |
Nach dem Ref
Ist man eigentlich verpflichtet sich arbeitslos zu melden? Z.B. nach befristeter Stelle oder Referendariat? Wenn ich nicht muss, gehe ich auch nicht.
Wie sieht es mit Krankenversicherung nach dem Ref aus? Im Ref nehmen ja die meisten eine private KV. Nimmt mich die gesetzliche wieder zurück? Bisher bin ich ja - wenn arbeitslos- über meinen Mann in der Familienversicherung mit drin. Geht das auch so problemlos nach dem Ref?
Re: Nach dem Ref
Antwort von SallyBW am 24.04.2014, 9:20 Uhr
Man muss sich nicht arbeitslos melden. Nur wenn man ALG 1 haben will, dann schon, aber dann muss man auch Arbeit suchen. Wenn man arbeistlos gemeldet ist, wird dass auch bei der Rente berücksichtigt (sonst hat man Lücken).
Ich würde wegen der Versicherungsfrage einfach bei der Krankenkasse Deines Mannes anrufen und nachfragen.
Re: Nach dem Ref
Antwort von Silke11 am 24.04.2014, 11:23 Uhr
Man muss sich nicht arbeitslos melden. Die gesetzliche nimmt einen, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Job hat. Wie das mit der Familienversicherung ist, weiß ich nicht.
Re: Nach dem Ref
Antwort von Wolke80 am 24.04.2014, 14:37 Uhr
Die Gesetzliche nimmt dich auf, wenn dein Mann in der Gesetzlichen versichert ist. Du bist dann über ihn familienversichert.
Falls du direkt im Anschluss an das Ref eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, musst du eh in die Gesetzliche wechseln.
Arbeitslos musst du dich nach dem Ref nicht melden. Du hast ohnehin wahrscheinlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings macht es wegen den Rentenzeiten manchmal Sinn. Obwohl mit Kindern bekommt man bis zum 10. Geburtstag des letzten Kindes Versicherungszeiten gutgeschrieben. Eingezahlt an Rentenbeiträgen wird vom Staat bei Arbeitslosigkeit nichts.
LG Wolke
Re: Nach dem Ref
Antwort von Ingata am 25.04.2014, 16:10 Uhr
Du musst dich nicht arbeitslos melden (da Ref eh nicht als "Arbeitszeit" angerechnet wird), trotzdem würde ich dir das dringend anraten, da du sonst später Probleme mit dem Rentenanspruch bekommen könntest.
Auch nach befristeten Verträgen solltest du das tun. (Bin jetzt schon im 6. Jahr mit befristeten Stellen *grummel*)
Die Sache mit der Krankenkasse würde ich abklären. Ruf die KK deines Mannes an.
VG
Arbeiten mit 3 Kindern
Bezugszeitraum Elterngeld
Beruf und Privates trennen ??
Mutterschutz / dem Büro zur Verfügung stehen?!
Ticke ich falsch?
Mobbing,kündigung vom AG und sperre vom alg1
Wie läuft das beim Krankengeld genau?
Wie kündigen....
Was würdet Ihr Euch von Eurem AG wünschen?Schwangerschft, Elternzeit & was dann?