Geschrieben von Marmeladendame am 14.04.2014, 14:11 Uhr |
Bezugszeitraum Elterngeld
Hallo zusammen,
ich (Hausfrau) habe nach der Geburt meiner Tochter 12 Monate Elterngeld beantragt und auf 24 Monate splitten lassen. Das wurde auch so genehmigt. Jetzt möchte mein Mann den ersten Monat Elternzeit machen wenn die Kleine 8 Monate ist und wg dem Zweiten sind wir noch unsicher.
Wie lange hat mein Mann die Möglichkeit seinen zweiten Monat Elternzeit zu nehmen? Bis zum 14. Lebensmonat unserer Tochter oder?
Erreiche gerade keinen beim Amt und vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Vielen Dank!
Re: Bezugszeitraum Elterngeld
Antwort von speedy am 14.04.2014, 17:35 Uhr
EG kann bis zum Ende des 14. Lebensmonats in Anspruch genommen werden. Dein Partner MUSS allerdings zwingend die mind. 2 Monate in einem Antrag beantragen (aufsplitten auf 2x 1 Monat ist aber möglich).
Gruß, Speedy
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