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Geschrieben von Mugi0303 am 04.11.2015, 20:51 Uhr

Aufsicht bei Ausfall von Unterricht

Hallo,

bei uns fällt gerade diese Woche wieder viel Unterricht aus, weil 2 Lehrerinnen krank sind. An mich als Elternsprecherin wurde folgende Frage herangetragen:

Wer muss die Betreuung übernehmen, wenn die 1. Stunde ausfällt? Mein Sohn geht dann in den Hort, das ist bei uns nicht problematisch, da wir 25 Stunden Hort gebucht haben und er nachmittags um 3 meist geht. Andere haben aber nur 20 oder gar nur 15 Stunden gebucht. Sie haben sich bei der Buchung der Stunden eben nach dem Stundenplan und der Arbeit gerichtet.
Nun wurden die Kinder heute früh nicht von der Schule (wie wohl eig,. gedacht) sondern vom Hort betreut. Ob der Hort dann Probleme macht wegen Stundenüberschreitung weis ich allerdings nicht.

Die Frage ist halt, muss ich evtl. Ausfall an der Grundschule mit bei der Buchung der Hortstunden mit einkalkulieren oder ist für die Betreuung allein die Schule zuständig?

In Schulgesetz und Schulordnung habe ich nur gefunden, dass die Kinder auch bei Freistunden zu beaufsichtigen sind. Aber Freistunde ist ja nicht das Gleiche wie eine Ausfallstunde, oder?

Vielleicht wissen das ja die Lehrer hier? BL ist Sachsen.

Danke
Mugi

 
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