Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Curly-Cat am 16.02.2014, 20:04 Uhr

Verhandlung - wie es ausging!

Danke nochmal für Euren zahlreichen Ratschläge zur Frage, ob ich mein Kind mit zur Unterhaltsverhandlung nehmen kann, oder nicht. Ich hatte es dem Kind freigestellt mitzugehen, erst wollte es ja unbedingt, dann wieder nicht, weil es nicht alleine im Gerichtssaal sitzen wollte, während ich draußen auf die Zeugenaussage warte. Oma war dann so lieb mitzugehen, obwohl sie dagegen war, aber auch sie konnte letzten Endes den Wunsch des Kindes verstehen.

Leider, und das hatte ich wirklich nicht bedacht, ist dem Kind bei dieser Gelegenheit klar geworden, dass der Vater wirklich nicht zahlen will und nicht, wie es sich das über Jahre eingeredet hatte, nicht kann. Das hat für bittere Tränen und einige Tage depressive Verstimmung gesorgt, so schlimm, dass das Kind sogar einen Tag gar nicht zur Schule gehen konnte (nicht zur Schule zu dürfen, ist sonst Höchststrafe). Mittlerweile geht es wieder einigermaßen, das Kind ist sehr anhänglich und braucht sehr viel Bestätigung, das Selbstbewusstsein ist erst mal wieder dahin. Damit hatten wir jahrelang Probleme, die letzten beiden Jahre war das merklich besser geworden. Jetzt fangen wir wieder von vorne an.

Die Verhandlung selbst ging positiv für uns aus. Nach mehr als 7 Jahren Rechtsstreit ist der zahlungsunwillige Vater nun rechtskräftig verurteilt und wird einen angemessenen Anteil vom Regelunterhalt zahlen. Es lohnt sich also auch bei scheinbar aussichtslosen Fällen von Zahlungsunwilligkeit hartnäckig zu sein.

 
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