Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nociolla am 31.03.2014, 20:13 Uhr

Unterhalts Fragen

Wie ist das eigentlich muss der Vater mitteilen wenn er mehr verdient ?

Mein Ex ist Anfang des Jahres ja zum 5. mal Vater geworden.
Bei den letzten Zwein hat er immer ganz schnell eine neu Berechnung beantrag aber dieses mal nicht .
Das macht mich stußig als ob er keine Überprüfung möchte .
Nächsten Monat werden meine Zwillinge auch 12 und das ist ohne neuen Titel eine gute Erhöhung des Unterhalts da im Titel ja fest 120% DDT steht.
Weniger gilt erst ab Änderung des Titels.

Überlege ob es sein das er keine Überprüfung möchte da er seit 12 Monaten in der Schweiz arbeitet und der Verdienst da ja doch etwas höher ist.
Klar hat er mehr kosten durch hin und rück Flug und eine 1 Zimmer Wohnung vor Ort doch wie weit die absetzbar sind weiß ich nicht.

Dazu heiratet er im Herbst , ich denke er geht dann in die Steuerklasse 3 ( im Moment 1 ) da seine neue Frau ja erst mal wegen den neuen Kind Zuhause bleibt.

Wäre es sinvoll es prüfen zu lassen oder einfach alles so lassen wenn er ab April den altersgerechten neuen Unterhalt bezahlt ?

Noci

 
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