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Geschrieben von nociolla am 31.03.2014, 20:13 Uhr

Unterhalts Fragen

Wie ist das eigentlich muss der Vater mitteilen wenn er mehr verdient ?

Mein Ex ist Anfang des Jahres ja zum 5. mal Vater geworden.
Bei den letzten Zwein hat er immer ganz schnell eine neu Berechnung beantrag aber dieses mal nicht .
Das macht mich stußig als ob er keine Überprüfung möchte .
Nächsten Monat werden meine Zwillinge auch 12 und das ist ohne neuen Titel eine gute Erhöhung des Unterhalts da im Titel ja fest 120% DDT steht.
Weniger gilt erst ab Änderung des Titels.

Überlege ob es sein das er keine Überprüfung möchte da er seit 12 Monaten in der Schweiz arbeitet und der Verdienst da ja doch etwas höher ist.
Klar hat er mehr kosten durch hin und rück Flug und eine 1 Zimmer Wohnung vor Ort doch wie weit die absetzbar sind weiß ich nicht.

Dazu heiratet er im Herbst , ich denke er geht dann in die Steuerklasse 3 ( im Moment 1 ) da seine neue Frau ja erst mal wegen den neuen Kind Zuhause bleibt.

Wäre es sinvoll es prüfen zu lassen oder einfach alles so lassen wenn er ab April den altersgerechten neuen Unterhalt bezahlt ?

Noci

 
3 Antworten:

Re: Unterhalts Fragen

Antwort von Hannah80 am 01.04.2014, 9:31 Uhr

ich würde glaub schon stutzig werden wenn jemand sonst so hinterher ist mit der unterhaltsberechnung und dann plötzlich nicht mehr.

ob es sich lohnt.....kann man schwer pauschal sagen.

je nach branche und auch gebiet kann er schon das doppelte oder mehr verdienen aber das ist eben sehr unterschiedlich. im grenzgebiet als kaufmännischer angestellter wird es sicher weniger ausmachen als wenn er in zürich im medizinischen bereich arbeitet.

doppelte haushaltsführung macht sich steuerlich sicher bemerkbar. die miete und die wohnungeinrichtung und auch die wochenendheimfahrten kann er alles absetzen!! die steuer die er in der schweiz zahlt wird von derin deutschland abgezogen. natürlich hat er erstmal eine höhere belastung, die steuer ans deutsche finanzamt ist im voraus quartalsweise zu bezahlen. ich würde wenn dann erst mit dem einkommenssteuerbescheid eine neuberechnung veranlassen. die vorauszahlungen sind normalweise recht hoch angesetzt und erst nach dem einkommenssteuerbescheid hast du dann auch sein tatsächliches netto was für die unterhaltsberechnung verwendet werden kann.

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Re: Unterhalts Fragen

Antwort von desireekk am 01.04.2014, 12:11 Uhr

Hallo,

naja, die "Erhöhung" ist ja nur wg. des Alters, nicht weil Papa sich irgendwie verändert.

In der Schweiz kannst Du grob davon ausgehen, dass er 70-100% mehr verdient als bisher. Aber wie schon geschrieben ist das eine bloße Vermutung.

Die Berufsbedingten Aufwendungen sind in dem fall ja nicht ohne.
Trotzdem denke ich, dass es sich für die Familie "lohnt", sonst würde er sicher nicht so viel getrennt von seinen (u. a. neugeborenen) Kindern sein wollen.

Ich sage auch dass eine Überprüfung nach Steuererklärung evtl. Sinn machen könnte.

Gruß

Désirée

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Re: Unterhalts Fragen

Antwort von nociolla am 03.04.2014, 8:10 Uhr

Danke erstmal.
Nur was sind berufsbedingte kosten zum absetzten ?
Klar wäre wenn er hier gemeldet ist und dort wohnt die Flug kosten und die extra Wohnung , doch er arbeitet in der Schweiz , hat dort eine Wohnung und ist auch dort Polizeilich gemeldet mit Hauptwohnsitz .
Sind dann seine Flüge überhaupt dienstlich ?
Er ist in D gar nicht gemeldet seine Freundin wohnt alleine in D im Haus bekommt dadurch Steuerklasse 2 , 14 Monate Elterngeld und nur ihr Gehalt wird für die Kita Kosten heran gezogen.

Den Kredit für das Haus in D haben wir zwar in der Ehe aufgenommen , aber dieser Kreditvertrag würde Komplet gelöscht und als erledigt gekennzeichnet und ein neuer aufgesetzt mit ihm und seiner Freundin als Kreditnehmer.

Noci

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