Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kevome* am 14.10.2016, 18:38 Uhr

Unterhalstvorschuss

Die Pläne von Frau Schwesig scheinen wirklich umgesetzt zu werden. Siehe Punkt 6 der Presseerklärung der Bundesregierung von heute: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2016/10/2016-10-14-beschluss-bund-laender.html

6.) Unterhaltsvorschuss
Bund und Länder verständigen sich darauf, beim Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze aufzuheben sowie auf die dazu erforderliche Finanzierung. Zu den finanziellen Belastungen der Länder besteht noch Beratungsbedarf mit dem Bund.

 
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