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Geschrieben von tina2003 am 13.07.2015, 9:06 Uhr

scheidung, fragen fragen, fragen

Hallo Ihr lieben,
sooo, nun wirds ernst.. nachdem mich meine erste Anwältin völlig falsch beraten hat (u.a. eine Erstberatung müsse ich IMMER bezahlen, da gibts keien hilfe auch nicht für HarztV empfänger, war ich 400 euro los!!!). habe ich nun Beratungshilfe bewilligt bekommen und schaue mir heute den neuen Anwalt an..
Nun meien Fragen:
- wie lange dauert es bis ne scheidung durch ist?
- mein Ex hat ja die Umgangstage der Kinder (6 und bald 10) mit seiner Freundin geplant, ich habe dem zuzustimmen. (derzeit Fr-mo- montag hat er eigenständig ausgeweitet OHNE mich zu informieren, und ein Tag unter der woche, was ich toll für die Kinder finde!!) nun will er 5 Tage am Stück!!! die kinder sind aber gar nicht begeistert! Was ist in so einem Fall? Regelt das der Anwalt??? Die kidner haben keine Lusst auf das ständige hin und her.. Ihnen passt die Übernachtung unter der Woche schon nicht!
Sage ich was "droht" er mit 50% regelung..
dann das nächste: dient die beratungshilfe komplett oder nur für ERstberatung???
Und: wie schaut es aus mit dem Namen nach der Scheidung? habt ihr den Behalten? Heisst ihr anders als die Kinder? Die kinder haben gemeint wenn ich meinen Mädchenname wieder annehme würden sie auch gerne heissen wie ich...

 
12 Antworten:

Re: scheidung, fragen fragen, fragen

Antwort von Pamo am 13.07.2015, 9:56 Uhr

Lass dich bitte nochmal beraten:
- die Dauer bis zur Scheidung kommt drauf an was ihr alles zu regeln habt und ob ihr das Trennungsjahr einhaltet und wie lange er Trennungsunterhalt an dich zahlen muss oder will
- der Umgang wird zwischen euch geregelt, gemeinschaftlich, allein bestimmen kann er nicht, der Anwalt kann einen Brief schreiben, die Drohung 50:50 ist haltlos
- du bestimmst welchen Namen du selber tragen willst, der Name der Kinder kann so nicht mitgeändert werden, der bleibt eh wie er ist

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zurück vom Anwalt

Antwort von tina2003 am 13.07.2015, 11:30 Uhr

sooo, scheidung kann lt. ihm schnell gehen, da der Versorgungsausgleich per Ehevertrag geregelt ist und Trennungsjahr rum..
wg. Umgang: da war er sehr unmotiviert, meinte das muss mit dem JA geregelt werden, ich vermute nur mein Ex wird dort hartnäckig auf seine Rechte pochen...er hat mich hierzu NULL beraten
Nun wg. dem namen: ich denke ich werde zumindet vorerste den gleichen Namen wie die Kinder tragen

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Re: zurück vom Anwalt

Antwort von shinead am 13.07.2015, 12:12 Uhr

Er hätte Dir schon was bezüglich des Umgangsrechts erläutern können. Er ist ja bzw. kann dort ebenfalls als Dein Rechtsbeistand auftreten.

Lass' Dich ansonsten mal beraten. Ruf' im Jugendamt an und lass' Dir einen Termin geben. Dann habt ihr zumindest mal drüber gesprochen.

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@shinhead

Antwort von tina2003 am 13.07.2015, 12:26 Uhr

er hat gemeint es macht mehr sinn erst mal zum Jugendamt zu gehen. auf meine Aussage, dass der KV dort wieder als super mann auftritt und ich eigentlich einen Rechtsbeistand möchte hat er immer wieder aufs JA verwiesen! Hat gemeint erst wenn man sich dann nicht einig wird kann man ein Verfahren einleiten. Nun hat mir ne Freundin eine Anwältin in Sachen Umgangsrecht empfohlen - super und ich habe heute meinen Antrag auf Rechtsberatung dort abgegeben, also diesen Beratungsgutschein...

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Re: @shinhead

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.07.2015, 12:48 Uhr

Nun ja, da hat der Anwalt auch grundsätzlich Recht. Ein Rechtsbeistand macht beim JA keinen Sinn, weil dort kein juristisches Verfahren stattfindet. Was wäre denn Deine Erwartung an einen Rechtsbeistand beim Jugendamt? Was soll der da tun? Da ist mMn jemand zum Rückenstärken und Händchenhalten besser (mal davon abgesehen, daß ein anwesender Anwalt die Atmosphäre nicht gerad entspannt).

Aber das hätte er auch so erklären können.

Zahlt die PKH tatsächlich zwei getrennte Anwälte für Umgangsverhandlung und Scheidung? Wow!

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Re: @strudelteigchen??

Antwort von tina2003 am 13.07.2015, 13:45 Uhr

strudelteigchen nein ich habe nur einen Anwalt!!! kann ich denn beim JA jemadn bekommen??? was macht einer beim JA

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Re: @strudelteigchen??

Antwort von Pamo am 13.07.2015, 13:51 Uhr

Du kannst beim JA eine Beistandschaft einrichten, dann werden die Rechte des Kindes dort vertreten: Umgang, Unterhalt etc.

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Link

Antwort von Pamo am 13.07.2015, 13:53 Uhr

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/beistandschaft/root.html

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Öhmm, das war doch genau meine Frage?

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.07.2015, 14:00 Uhr

Was soll ein Anwalt beim JA machen? Welche Erwartungen hast Du an einen Rechtsbeistand beim JA?

Beim erneuten Lesen habe ich Dein vorheriges Post wohl falsch verstanden. Ich dachte, Du hättest die Unterlagen für die PKH jetzt (zusätzlich) bei der von der Freundin empfohlenen Anwältin eingereicht, aber das war wohl anders.

Mal ganz grundsätzlich: Ein Anwalt ist in erster Linie dazu da, Dich in einem Rechtsstreit zu beraten und zu vertreten. Wenn alles gut geht, dann findet aber bezüglich des Umgangsrechts gar kein Rechtsstreit statt, weil Ihr Euch schon beim Jugendamt einig werdet. Und solange nicht mal der Versuch unternommen wurde, eine solche Einigung (ohne Gericht - dementsprechend ohne Rechtsanwalt) zu erzielen, solange läßt sich bezüglich des eventuell folgenden Rechtsstreits gar nicht viel sagen.

Dein Anwalt hat scheinbar versäumt, Dir das so zu erklären - das kommt gerne vor bei Anwälten, die über die PKH nur den Mindestsatz abrechnen können, die paar Euro wirken nicht motivierend. Aber er hat Dich nicht grundsätzlich falsch beraten.

Wenn Du Angst hast, beim JA von Deinem Ex "überfahren" zu werden, dann nimm jemanden mit, der Dir den Rücken stärkt - eine Freundin, zum Beispiel. Ich würde mich außerdem schon im Vorfeld mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen. Ich habe sehr gute Erfahrung damit gemacht, meine ganze Angst und Sorge dort "abzuladen". Das wirkt sympathisch und nutzt den Helferinstinkt der SozPäds aus *gg*. Und trau den Leuten beim JA auch mal zu, daß sie ihre Pappenheimer kennen - Dein Ex ist sicher nicht der erste, der dort auf dicke Hose macht, das ist deren täglich Brot.

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Re: @strudelteigchen??

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.07.2015, 14:05 Uhr

Die Beistandschaft kümmert sich um Unterhalt, NICHT um Umgang. Hier in München sind das zwei komplett getrennte Abteilungen an unterschiedlichen Standorten.

Ich würde - da sowieso jetzt erstmal die Scheidung läuft - alles beim Anwalt belassen. Der soll sich im Rahmen des Scheidungsverfahrens um den Unterhalt kümmern. Idealerweise hat man dann die Scheidungspapiere und den Titel in einem Aufwasch und gut is'. Außerdem bekommt der Anwalt so etwas mehr Geld (für eine Leistung, die im Rahmen der Scheidung nicht viel Zusatzarbeit macht) - das erhöht (vielleicht) die Motivation.

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Re: @strudelteigchen??

Antwort von Pamo am 13.07.2015, 14:22 Uhr

Stimmt, Umgang ist keine Aufgabe der Beistandschaft, aber durchaus des JA.

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/beistandschaft/10-wobei-hilft-mir-das-jugendamt-noch-.html

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Re: scheidung, fragen fragen, fragen

Antwort von fsw am 13.07.2015, 17:54 Uhr

Ich denke,Wechselmodel funktioniert nur und wird nur vollzogen,wenn BEIDE Partner es wollen.Es muss da sehr gut auf Eltern-Ebene funktionieren.Sonst schadet es den Kindern mehr.Ich würde es -für mich-nicht wollen.Scheidung kann wirklich schnell gehen,vielleicht noch ein paar Monate.

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