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Geschrieben von Anja4 am 24.10.2014, 8:41 Uhr

Kinerbetreuungskosten

Hallo,
kurz vorweg, ich bin berufstätig, bei mir wohnen 4 Kinder, mein Noch-Ehemann hat jetzt Hartz4 beantragt, bei ihm wohnen noch 2 Kinder. Mein Anwalt hat ausgerechnet, dass ich 500 euro etwa im Monat "übrig" hätte, Unterhalt zu zahlen. Nun habe ich ja hier auch kinderbetreuungskosten in den Zeiten in denen ich arbeite. Weiß jemand, ob ich diese Kosten noch zum Abzug bringen kann? Leider hat mein Anwalt noch eine Woche Urlaub und ich würde mich jetzt gerne schon um eine andere Möglichkeit der Betreuung kümmern, welche dann auch teurer wird.
Danke
LG ANJA

 
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