Geschrieben von Marianna81 am 14.03.2016, 17:43 Uhr |
Kann es sein? Frage bezüglich Eidesstaatlichen Versicherung
und zwar, mein Ex meinte heute das er auf Aufforderung der Mutter seines älteren Sohnes eine EV abgelegt hat. Letztes Jahr.
Und letztes Jahr dem Jungen kein Unterhalt gezahlt hat.
Unserem Sohn (bis auf ein Monat) schon.
Geht sowas? Das er einen Gläubiger bedient dem anderen aber nichts zahlt.
Danke!
Re: Kann es sein? Frage bezüglich Eidesstaatlichen Versicherung
Antwort von Möhrchen am 14.03.2016, 18:14 Uhr
Bin keine Fachfrau, aber m.M.n. geht das nicht...dann war er wohl nicht so ganz ehrlich - wäre möglicherweise eine Straftat...wenn er dort angegeben hat, dass er quasi "nix" hat...oder hat der sich den Unterhalt für Dein Kind "vom Mund" abgespart...also von seinem Existenzminimum abgezweigt?!
Heißt ja auch, dass die gute Frau schon zwangsvollstreckt...so "weit" bist du ja noch nicht...
Wie hast Du den Unterhalt erhalten? Bar?
Ne, als Dauerauftrag. Und die Kontoauszüge schön aufgehoben
Antwort von Marianna81 am 14.03.2016, 18:30 Uhr
muss mal nachschauen, irgendwo habe ich die Adresse der Frau. Wenn das was der A…….sagt stimmt dann hat er ein Problem.
Re: Ne, als Dauerauftrag. Und die Kontoauszüge schön aufgehoben
Antwort von Möhrchen am 14.03.2016, 18:39 Uhr
A?!...meinst Du den Anwalt?
nein, kein Anwalt. Ars…..mein Ex
Antwort von Marianna81 am 14.03.2016, 18:53 Uhr
...
Re: Kann es sein? Frage bezüglich Eidesstaatlichen Versicherung
Antwort von mf4 am 14.03.2016, 18:58 Uhr
Eine EV gibt man doch ab, weil EIN bestimmter Gläubiger über den Gerichtsvollzieher das Geld möchte bzw. die Aussage, dass der Schuldner dieses nicht zahlen kann.
Dann bleibt er weiterhin Schuldner von DIESEM Fall aber er kann und muss anderen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Das ist keine Privatinsolvenz.
Das wäre ja auch seltsam...
wenn ich an die Telefongesellschaft 10000€ Schulden habe und diese nicht abzahlen kann würde ich aufgefordert eine EV abzulegen.
Das entbindet mich ja nicht davon andere laufende Verpflichtungen zu zahlen, die ich bisher bezahlt habe.
Re: Kann es sein? Frage bezüglich Eidesstaatlichen Versicherung
Antwort von Möhrchen am 14.03.2016, 19:52 Uhr
Aber ein Kind ist doch keine Telefongesellschaft...die Kinder haben doch beide ein Recht auf Unterhalt...wenn er dem einen keinen Unterhalt zahlen konnte, hat er doch versichert, dass er maximal den Selbstbehalt hat...und das stimmt doch offenbar nicht?!...das wäre doch ein Mangelfall...dann zahlt er allen Kindern anteilig weniger und nicht einem gar nix und dem anderen 'beliebig' Unterhalt...
Re: Kann es sein? Frage bezüglich Eidesstaatlichen Versicherung
Antwort von mf4 am 14.03.2016, 20:22 Uhr
Ja... das ist wirklich seltsam, hat aber nichts mit der EV zu tun.
Da ich die Mutter des unterhaltbekommenden Kindes bin würde ich mir darüber keinen Kopf zerbrechen.
Ich wäre happy mal einen Cent zu sehen.
Das hat schon seine Richtigkeit
Antwort von Strudelteigteilchen am 15.03.2016, 14:38 Uhr
Die EV bezieht sich auf Schulden, also Zahlungen mit Fälligkeit in der Vergangenheit. Wenn man eine EV abgibt, sagt man im Grunde nur, daß man die aufgelaufenen Schulden JETZT nicht tilgen kann, da man keine ausreichenden Mittel hat.
Was man bereits bezahlt hat, hat man bezahlt - man ist nicht dazu verpflichtet, alle Gläubiger gleich zu behandeln. Schwierig könnte es allenfalls werden, wenn man Geld verschenkt.
Aktuelle Zahlungsverpflichtungen sind höherrangig und verringern im Zweifel den Geldbetrag, der zur Tilgung der Schulden zur Verfügung steht. Soll heißen: Wenn der Schuldner 1.000 Euro "übrig" hat, aber im aktuellen Monat 800,- Euro Unterhalt zahlen muß, dann stehen zur Tilgung der Schulden nur noch 200,- Euro zur Verfügung. Der Schuldner sollte nicht den laufenden Unterhalt kürzen, um "alten" Unterhalt (= Schulden) abzuzahlen.
Etwas anderes ist die Pfändung von laufenden Schulden. Da wird dann jeden Monat der Betrag, der zu zahlen ist, direkt eingezogen. Das hat aber mit einer EV erstmal nix zu tun.
Verständnisfrage
Antwort von Möhrchen am 15.03.2016, 15:42 Uhr
Noch mal zum Verständnis - dass er die ALTEN Schulden nicht zurückzahlen kann...ok, das ist ja nachvollziehbar...aber kann es sein, dass er dem anderen Kind dann letztes Jahr gar keinen Unterhalt zahlt?...das sind doch dann keine alten Schulden, sondern laufende Verpflichtungen?!...oder kann er sagen, ich zahle dem einen Kind Unterhalt und häufe bei dem anderen einen Schuldenberg an?
Re: Verständnisfrage ja, eben
Antwort von Marianna81 am 15.03.2016, 16:49 Uhr
er hat dem älteren Kind letztes Jahr nichts gezahlt. Die Anwältin vom Ex wird mir diese Woche paar unterlagen zu seinem Einkommen zukommen lassen.
Bin schon sehr gespannt darauf
Re: Verständnisfrage
Antwort von Strudelteigteilchen am 15.03.2016, 16:54 Uhr
Zitat:
"oder kann er sagen, ich zahle dem einen Kind Unterhalt und häufe bei dem anderen einen Schuldenberg an?"
Na ja, es ist generell natürlich nicht in Ordnung, Schulden anzusammeln. Aber es ist möglich, dieses Unrecht ungleichmäßig zu verteilen. Wer will ihn zwingen, allen Gläubigern gleichmäßig zu schaden?
Ich "darf" ja auch über die erste rote Ampel fahren, bei der zweiten aber trotzdem stehen bleiben. Ich "darf" bei Aldi Kaugummis klauen und bei Lidl dafür bezahlen. Ich "darf" das große Kind vermöbeln und das kleine verschonen.
Freu Dich nicht zu früh
Antwort von Strudelteigteilchen am 15.03.2016, 17:03 Uhr
Wenn er bisher nicht genug Geld hatte, um beide Ansprüche zu erfüllen, kann es sein, daß Dein Anspruch reduziert wird.
@STT: ich freue mich nicht, habe auch wenig Hoffnung das da was
Antwort von Marianna81 am 15.03.2016, 17:58 Uhr
bewirkt wird. Zum Glück klappte es mit dem Antrag auf den Unterhaltsvorschuss.
lg
Re: Verständnisfrage
Antwort von mf4 am 15.03.2016, 19:22 Uhr
Das scheint offenbar genau so einfach zu sein, wie sich ein Auto oder teute Technik auf Kredit zu kaufen und dafür keinen Unterhalt zu zahlen.
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