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Geschrieben von sylvimausl am 27.11.2014, 17:40 Uhr

Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin

Hallo Ihr Lieben,

ich habe heute einen großen Brief in der Post, dass ein Verfahrensbeistand bestellt wurde für meine Tochter. Mir ist himmelangst geworden. Ich hab so das Bild im Hinterkopf dass ein Beistand fürs Kind nur bestellt wird wenn es darum geht das Kind aus der Familie zu holen oder so. Jetzt frage ich mich natürlich was los ist. Es ging im Verfahren darum, dass der seit der Geburt jahrelang abwesende Vater plötzlich das Sorgerecht beantragt hat, ich weiß nicht ob Ihr euch erinnert.

Könnt Ihr mir sagen warum da ein Beistand bestellt wurde bitte? Muss ich mir Sorgen machen? Die Verhandlung ist in ein paar Tagen, wir schaffen es gar nicht mehr uns mit dem Beistand zu treffen.

Danke im Voraus!

 
10 Antworten:

Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin

Antwort von Pamo am 27.11.2014, 17:55 Uhr

Was sagt dein Anwalt dazu? Schnell jetzt. Ich finde es unmöglich und idiotisch, dass das Kind einen Verfahrensbeistand bekommen soll, der das Kind nicht kennt. Das macht keinen Sinn.

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Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin

Antwort von sylvimausl am 27.11.2014, 18:43 Uhr

Ich habe meine Anwältin heute nicht mehr erreicht. Morgen dann. Der Beistand, ich habe ihn gleich angerufen, sagte auch dass wir es nicht schaffen uns zu treffen und dass er zum Gerichtstermin nicht kommen kann weil er andere Verpflichtungen hat. Da frage ich mich schon was das alles bedeuten soll?!

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Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin

Antwort von muddelkuddel am 27.11.2014, 18:54 Uhr

ich denke (ohne große ahnung zu haben), dass der verfahrensbeistand des kindes (!) bestellt wurde, weil du und kindsvater zwei streitparteien seid...wenn du der beistand wärest (oder der vater) wäre die beistandschaft wahrscheinlich voreingenommen


LG

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Re: Beruhige Dich

Antwort von Franke am 27.11.2014, 19:31 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Verfahrensbeistand


Wundert mich allerdings, dass er zur Verhandlung nicht kommt.

Na offensichtlich geht man davon aus, dass es keine Probleme gibt.


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Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin

Antwort von WurmsMama am 27.11.2014, 19:52 Uhr

Ich habe den ganzen Sorgerechtsspaß bereits hinter mir und kann Dir vielleicht etwas Deine Angst nehmen.....

Wurm (damals fast 5) hat auch einen Verfahrensbeistand bekommen, diese Anwältin war dafür da, die Interessen des Kindes zu vertreten. Sie hatte einen Termin mit dem KV, einen Temin mit Wurm und mir in unserer Wohnung, und einen Termin mit mir allein. Sie hat sich von allem ein Bild gemacht. Zuvor hat sie vom Gericht meinen Widerspruch erhalten, eine Stellungnahme darüber, warum ich dem gemeinsamen Sorgerecht NIEMALS freiwillig zustimmen werde, zudem bekam sie reichlich Mails vom KV und mir. Sie stand voll auf Wurms Seite und somit auch auf meiner. Tolle Frau!
Letztendlich haben wir uns auf einen Vergleich geeinigt, ich behalte das alleinige Sorgerecht, KV bekam Schweigepflichtsentbindungen und jeden Monat einen kleinen Entwicklungsbericht.

Das es bei Euch nicht mehr möglich ist, sich vorher zu treffen finde ich etwas schwierig. Da Euer KV das Kind jedoch so gar nicht kennt, wenn ich das richtig verstanden habe, kann da unmöglich ein Richter gemeinsames Sorgerecht veranlassen.

Die Gesamtkosten werden übrigens geteilt und beide Elternteile müssen zahlen. Eine Rechnung habe ich jedoch bis heute nicht erhalten.

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Re: Großer Schreck kurz vorm Gerichtstermin

Antwort von Boots2012 am 27.11.2014, 19:59 Uhr

Keine Panik!

Hier auch gerade aktuell:
KV beantragt nach gut 15 Monaten Abwesenheit auch eine Umgangsregelung bei Gericht. Termin ist am Montag.

Die Verfahrensbeiständin ist quasi "Anwältin" vom kind und vertritt neben dem Jugendamt dessen Interessen.
Unsere habe ich letzt Woche zum Termin in meiner Wohnung getroffen (Gestern die Fau vom JA). Beide Damen sind sehr erfahren und fachkundig und ich gehe entspannter in den Termin, da ich mir sicher bin, dass die Interessen meiner Kleinen berücksichtigt werden.

Mach Dir keine Sorgen. am besten bist du so offen und ehrlich wie du nur kannst und stellst dich kooperativ and die Seite des Beistandes. Nur so kannst du letztlich eine Entscheidung über deinen Kopf hinweg verhindern und zum Wohle des Kindes auf Team-Work setzen.

Viel Glück
Boots

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Ihr seid toll!

Antwort von sylvimausl am 27.11.2014, 20:47 Uhr

Ein ganz großes Dankeschön für Eure zahlreichen Beiträge!

Ihr habt mir wirklich sher geholfen.

Ich habe mit dem Beistand eine dreiviertel Stunde telefoniert, er ist ganz okay, hat aber immer wieder betont dass der KV das Sorgerecht eh bekommen wüprde. Fand ich ehrlich gesagt doof, auch wenn die Wahrscheinlichkeit hoxh ist, aber er scheint ja nicht einmal die Möglichkeit einzuräumen dass es anders kommen könnte weil unser Fall ja schon ein wenig anders liegt als bei einer normalen Trennung. Naja.

LG und Danke!!!

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Die Begründung ist folgende:

Antwort von Petra28 am 28.11.2014, 7:59 Uhr

Da ihr in der Vergangenheit kein gemeinsames Sorgerecht hattet, kann nicht für die Zukunft ausgeschlossen werden, dass es mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht klappt. Die Befürchtungen, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht stehen, werden aber im Urteil irgendwo auftauchen, egal wie es ausfällt. Darauf kannst Du dann ggf. später mal aufbauen. Ansonsten ist das gemeinsame Sorgerecht überbewertet...

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Re: Die Begründung ist folgende:

Antwort von sylvimausl am 28.11.2014, 9:11 Uhr

Hallo Petra,

ich hab halt bisher die Hoffnung gehabt dass meine Tochter, falls mir was passiert, zu meiner Mutter kommt die noch recht jung ist. Ich hatte da eine Sorgerechtsverfügung verfasst. Aber nun wenn er das Sorgerecht bekommt, .... dann wird sie aus allem rausgerissen und muss 300 km weit weg von ihrem Bruder, ihrer Familie und ihren Freunden ziehen, das wird sie zerstören, die Tatasache dass ich nicht mehr da bin ist an sich schon Belastung genug.

Naja da muss ich durchhalten solange ich kann....

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Re: Die Begründung ist folgende:

Antwort von sara31 am 28.11.2014, 23:39 Uhr

Darüber würde ich mir keine Sorgen machen. Der Kindsvater wird nicht automatisch deine Tochter mitnehmen können. Da wird das Jugendamt erstmal genau prüfen und auch Deinen Willen mit berücksichtigen. Gerade, dass es ihn gar nicht kennt, bei Deiner Mutter einen Lebensmittelpunkt hat und Geschwister bestehen, werden die berücksichtigen....

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