Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von zini4 am 08.07.2016, 8:13 Uhr

Der hat doch ein Rad ab!!! Teil 2

Möchte mal berichten wie es weiterging.
Kurz zur Vorgeschichte. KV zahlte jahrelang keinen Unterhalt. Jugendamt hatte Probleme ihn ausfindig zu machen. Gab Rückzahlungsvereinbarung, hielt er sich nicht dran ( wirklich minibeträge). Gab sogar eine lohnpfändung und Vollstreckungsbescheide. Jugendamt hat sich so den unterhaltsvorschuss zurück geholt.

Seid April geht er arbeiten, verdient nicht schlecht.
Zahlt aber weiterhin nur 30€ pro Kind. Ich war beim Jugendamt, möchte neue Titel.
Die bearbeiterin riet mir auch ausdrücklich dazu ( aufgrund der Vorgeschichte).
Gestern hatte ich Brief von seinem Anwalt in der Post.
Er möchte ja so gern Unterhalt für seine Kinder zahlen und ich stell mich quer.
Um seinen guten Willen zu zeigen, zahlt er ab Juli den Betrag den das Jugendamt berechnet hat.
Titel unterschreibt er aber erst, wenn ich ihm den Zuschlag gewähre.

So, er müsste aber ab April mehr bezahlen ( auch das teilte ihm das Jugendamt mit) somit gehen seinen Kindern mehre hunderte Euro flöten.
Aber er möchte das ja nur für die Kinder.
Außerdem habe ich erfahren das er nochmal Vater wird. (4.kind /3.mutter) zu den ersten 3 kein Kontakt. Sorgerecht freiwillig abgegeben.

Ich denke er will nur seine Schäfchen ins trockene bringen. Denn Unterhalt wird ja weniger, wenn das nächste Baby da ist.

Den Zuschlag rückgängig machen geht auch nicht, wenn ich unterschreibe,bekommt er ihn,auch wenn er nicht zahlt.

Nicht falsch verstehen, wenn es wirklich den Kindern zugute kommt, bin ich die letzte die sich quer stellt.
Ich möchte das erst regelmäßig der Unterhalt kommt, dann kann er wegen mir den Zuschlag bekommen. Aber ich trau ihm zu, dann trotzdem keinen neuen Titel zu unterschreiben. Der alte liegt weit unter Tabelle, da er immer nichts, oder zuwenig verdient hat.
Werde wohl nun auch einen Anwalt einschalten.
Ob der in Erfahrung bringen könnte, über welche Summe wir reden?
Oder eine Berechnung mit und ohne Zuschlag machen kann?
Ich bekomme nämlich keine Auskunft über Höhe des Zuschlags.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.