Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 19.03.2015, 15:29 Uhr

Auskotzposting...Ggggggrrrrr :(

Die Kindsmutter verweilt derzeit in einer 3,5 Wochenlangen Fernreise im Heimatland des KV.
Wir gönnen ihr und vor allem dem Jungen diese Reise von ganzen Herzen, da mein Partner dieses Jahr leider aus finanziellen Gründen eine solche Reise nicht ermöglichen könnte.

Nun wollen wir in den Osterferien für eine Woche ins EU-Ausland in unser privates Ferienhaus und die KM verweigert die Herausgabe des Reisepasses...Aaaaarghgggg!!!

Ich habe meinem Partner gesagt er soll sie bitte jetzt schon nach Reisepass und Versichertenkarte fragen, da so ein "sich-querstellen" vorprogrammiert war und dieses Theater einen Tag vor Abreise sicher so richtig blöd gekommen wäre, vor Allem wahrscheinlich dann wieder in Anwesenehit des Jungen.

Nur zur Info unsere Reise wurde im Umgangsverfahren im Gerichtsbeschluss festgehalten, d.h. die KM weiß seit Herbst, dass wir im April ins Ausland wollen, das wir das ungern ohne gültigen Pass machen ist doch mehr als verständlich.

Als Grund gibt sie ihr hirnrissiges Hirngespinnst (sorry aber das ist es nunmal wirklich) an, dass der KV das Kind entführen könnte....Das muss man sich mal vorstellen
Nur weil ein KV Ausländer ist will er nicht das kind entführen. Wir reisen mit meinen beiden Töchtern und haben beide Jobs hier am Wohnort. Eine solche Unterstellung sollte nach allem was sie ihn angetan hat wirklich verboten werden.

Jetzt wird er wieder mal seine Anwältin damit bemühen müssen, die schnellstens einen Eilantrag beim Familiengericht einreichen muss.....*kotz*

Sorry, ich bin stinkesauer über ein solches Verhalten. Wenn mein Partner ihr auch nur den klitzekleinsten Grund für ihr Verhalten liefern würde wäre ich ganz kleinlaut und würde sicher nicht so schimpfen. Aber es gibt 0,00 Anlass dazu! Er übt mehr als gewissenhaft sein Umgangsrecht aus und unterstützt sie sogar damit beruflich...Ich verstehe es wirklich nicht leute :(

Bootsiii

 
15 Antworten:

Re: Auskotzposting...Ggggggrrrrr :(

Antwort von fsw am 19.03.2015, 16:52 Uhr

Das ,,Schlimme" an der ganzen Sache ist ja,dass sie selber genau so eine Reise macht und dies nun dem Vater verbieten will.Im Gegensatz dazu ist der Vater wahrscheinlich verpflichtet(keine Ahnung),den Reisepass vom Kind mit zu unterschreiben bei der Beantragung.Das klingt schon ziemlich frech.Ich kann dich sehr gut verstehen.

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Verstehe ich grad nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.03.2015, 16:58 Uhr

Wenn sie derzeit selber mit dem Kind im Ausland ist, dann kann sie den Paß doch gar nicht rausgeben - erstens ist sie nicht da und zweitens braucht sie ihn im Moment selber.

Von der KK-Karte kann man übrigens eine Zweitausfertigung beantragen, dann fällt das Hin und Her weg.

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STT

Antwort von Holzkohle am 19.03.2015, 17:09 Uhr

ich gehe davon aus, dass die AP damit meint, dass die KM GENERELL den Pass nicht rausgeben möchte - dass sie derzeit das physisch gar nicht kann erklärt sich ja von selbst, die hockt in der Sonne....

Was ICH eher nicht verstehe, ist, dass Weibchen Stress macht obwohl die Reise gerichtlich "festgehalten" und dort schon für gut befunden wurde...

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Re: STT

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.03.2015, 18:17 Uhr

Na ja, dann hat sie bisher gebellt, aber noch nicht gebissen.

Ich stelle es mir schwer vor, einen Antrag auf Herausgabe des Passes beim Familiengericht zu stellen, wenn die KM gerade den Paß braucht. Was soll das Gericht da machen? Ein prophylaktisches "Dududu!"? Dann gibt es den nächsten Gerichtsbeschluß, aber immer noch keinen Paß.

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Re: Auskotzposting...Ggggggrrrrr :(

Antwort von Pamo am 19.03.2015, 18:31 Uhr

Lasst dem Kinde parallel einen Personalausweis machen. Mit dem könnt ihr innerhalb der EU gut reisen. Die Unterschrift der KM lasst ihr ersetzen, wenn sie zickt.

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Re: Verstehe ich grad nicht

Antwort von Boots2012 am 19.03.2015, 19:19 Uhr

SST, wir vereisen eine Woche nach KM

Beide sind noch verheiratet, Gem. Sorgerecht demnach.

Da wir mit dem Auto verreisen hat er jetzt bei ihr eine Passkopie und ein Bestätigungsschreiben "bestellt" in dem Sie der Reise nochmals zustimmt.

Wir wollen im Sommer eine Woche nach Spanien fliegen. Das kann ja heiter werden. -.-
Was meint ihr, sollen wir sie über die geplante Flugreise jetzt informieren (die Umgangszeit für Sommer 2015 wurde im Übrigen auch durch das Gericht festgesetzt, Zeiten stehen also), damit wir ggf. gerichtliche Schritte frühzeitig einleiten können oder sollen wir noch warten? Ich möchte halt gerne für uns buchen, da Hochsaison und wir Preise vergleichen müssen -.-

*nervlassnach*

Danke Mädels erstmal für's Verständnis, tut gut *lächel*

GLG
Boots

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Pamo....

Antwort von Boots2012 am 19.03.2015, 19:20 Uhr

Ohne Geburtsurkunde? Die wird die gute Frau ja auch nicht rausgeben..... hach.....

Boots

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Re: Pamo....

Antwort von Pamo am 19.03.2015, 19:32 Uhr

Wieso hat der Kv keine Geburtsurkunde seines Kindes? Einfach beantragen! Die braucht man immer mal wieder. Ich rate dazu eine internationale GU zu beantragen.

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Re: Pamo....

Antwort von Boots2012 am 19.03.2015, 19:39 Uhr

Ach, und die bekommt man wiederum ohne das Einverständnis der KM? Ich schau mich gleich mal schlau online.

Danke

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Re: Auskotzposting...Ggggggrrrrr :(

Antwort von Boots2012 am 19.03.2015, 19:56 Uhr

Die Anwältin hat im übrigen wohl ein ausgesprochen pazifistisches Gen....Mein Partner soll ruhig sein, er könnte ja ohne Probleme ohne Pass ins Ausland gehen, er soll einfach den Gerichtsbeschluss mitnehmen. -.-

Was soll mein Partner denn machen wenn er nächstes Jahr (so der Plan) dann auch in die Heimat zum Familienbesuch fliegen will? Eine Passkopie wird das Kind sicher nicht über den Atlantik transportieren. Hier geht es um ungeheuerliche Vorwürfe. Soll der Vater jetzt auf Ewig auf sein Recht verzichten, damit die KM keinen Stress macht?

Mein Partner ist nicht vorbestraft und hat sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Jeglicher Verdacht in diese Richtung grenzt an Verleumdung. :(

Och mensch....Kennt nicht jemand einen prozesswütigen FamilienAnwalt in meiner Region? Unsere ist zu zahm :(

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Re: Pamo....

Antwort von Pamo am 19.03.2015, 20:46 Uhr

beim Online-Service meiner Stadt kann jeder mit begründetem Interesse eine Geburtsurkunde bestellen, Elternschaft ist eine davon

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Re: Auskotzposting...Ggggggrrrrr :(

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.03.2015, 23:29 Uhr

Natürlich soll er nicht verzichten, aber Ihr sucht eine Für-Immer-Lösung, und die kann auch ein Gericht nicht herstellen. Das weiß die Anwältin, das ist ihr täglich Brot. Gerichte können nicht über vielleicht nächstes Jahr stattfindende Taten urteilen, es gibt keine prophylaktischen Strafen.

Selbst, wenn sie jetzt den Paß brav rausrückt - im Sommer vielleicht nicht. Und wenn sie es im Sommer tut, dann vielleicht nächstes Jahr nicht mehr.

Mach mal Realpolitik und gehe über jede Brücke einzeln. Schont die Nerven. Been there....

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@STT

Antwort von mama.frosch am 20.03.2015, 7:34 Uhr

wie funktioniert das denn mit der krankenkassenkarte, gibts da irgendwelche "ansprüche" drauf? nachfragen bei meiner kk ergaben nämlich, dass das nicht ginge. was aber ganz praktisch wäre, da wir es in drei jahren schon zweimal geschafft haben, die kk-karte bei irgendwelchen kind-"wechseln" zu verlieren ("ich dachte die ist bei dir" - "ich dachte die ist bei dir").

man könnte allerdings die karte als verloren melden, dann hätte man ja zwei...

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Re: Auskotzposting...Ggggggrrrrr :(

Antwort von Boots2012 am 20.03.2015, 10:30 Uhr

Danke für's herunterholen SST...

Wir haben jetzt beschlossen erstmal im April unseren Urlaub hinter uns zu bringen.
Nach unserer Rückkehr wird mein Partner ihr mitteilen, dass wir in der Woche Sommer-Umgang gerne eine Flugreise mit Kind buchen möchten. Sollte sie sich in dem Moment querstellen kann man wiederum das Gericht zu Rate ziehen, richtig?

Normalerweise funktioniert das gut mit dem Brücken-Zeit-Denken bei mir....Aber ich weiß natürlich schon was kommt und bin entsprechend vorab-frustriert :/

Danke nochmal,
Boots

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Re: Auskotzposting...Ggggggrrrrr :(

Antwort von desireekk am 20.03.2015, 16:25 Uhr

Hi,

nee Ihr macht das so:

Ihr teilt Ihr mit, dass ihr von x-y in den Urlaub nach Z fliegt und ab aa.aa.aaaa den Reisepass braucht.
Sie soll bitte kurz bestätigen, dass sie bis aa.aa.aaaa Euch den Reisepass aushändigen wird.

Übrigens: in besonderen Fällen kann man auch einen 2. Reisepass beantragen. meist sind die Gründe dass man keine Israel-Stempel im pass haben kann wenn man auch z. B. in den Iran reist, aber evtl. könnte auch die Verweigerung der Mutter so ein Grund sein...
Der KV ist aus USA? wie wäre es denn die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen? (Sofern der KV die Voraussetzungen erfüllt)
Klar, gibt einen Fight mit der Mutter, aber dann hat jeder einen Pass :-)
Würde ich alles im Rahmen der Scheidung gleich mit abhandeln lassen.
Die Herausgabe des Reisepasses mind 2 Wochen vor Reisebeginn würde ich z. B. mit einem Ordnungsgeld belegen lassen.

Vorausdenken ist alles!

Alles Gute

Désirée
ich habe extra neue Reisepässe direkt nach dem 12. Geb. des Kleinen machen lassen, damit ich für die nächsten keine Unterschrift des KV mehr brauche (denn dann ist er 18 J.).... wäre hier mit Konsulat & Co. eh so mühselig...

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