Geschrieben von jeanny83, 31. SSW am 21.08.2014, 22:23 Uhr |
@jeanny83
Du bekommst ja sieben Wochen vor et eine Bescheinigung vom fa über den vorauss. et...das schickst du zusamnen mit dem passenden antrag (meist online auf der jeweiligen kassenseite erhältlich) an deine kk. die zahlt dir dann das mutterschaftsgeld aus und teilt ag den Betrag mit den er zu zahlen, also den zuschuss. den bekommst du dann eigentlich an dem tag gezahlt an dem du immer dein normales Gehalt bekommen hast. das geht eigentlich alles automatisch und du musst hier nix extra beim ag beantragen. du kannst also keine frist versäumen weil du ansprich auf den zuschuss hast und der ag den zahlen MUSS.
manchmal, wenn man auf nummer sicher gehen will stellt der fa auch novh ne Bescheinigung für den ag aus über den vorauss. et. das gibst dann deinem ag.
keine sorge, die Krankenkassen haben auch ein Auge drauf dass der ag den zuschuss zahlt! dem ag entgeht auch nichts, er kann sich das geld über eine sogenannte umlage von der kasse wiederholen.
- @jeanny83 - Mimi987, 32. SSW 21.08.14, 17:38
- Re: @jeanny83 - jeanny83, 31. SSW 21.08.14, 20:14
- Re: @jeanny83 - Mimi987, 32. SSW 21.08.14, 21:31
- Re: @jeanny83 - jeanny83, 31. SSW 21.08.14, 22:23
- Re: @jeanny83 - Mimi987 22.08.14, 8:54
- Gerne :) - jeanny83, 31. SSW 22.08.14, 14:21
- Re: @jeanny83 - Mimi987 22.08.14, 8:54
- Re: @jeanny83 - jeanny83, 31. SSW 21.08.14, 20:14