Geschrieben von Mimi987, 32. SSW am 21.08.2014, 17:38 Uhr |
@jeanny83
Hi,
Hast du nicht bei einer Krankenkasse gearbeitet?
Vg
Mimi
Re: @jeanny83
Antwort von jeanny83, 31. SSW am 21.08.2014, 20:14 Uhr
Huhu :)
jawohl :) Arbeite auch immer noch dort wenn ich nicht grad schwanger bin ;) haha...
Kann ich dir helfen? Zumindest versuchen....kenn mich ja auch nicht mit allen Themen aus....gibt ja sooo wahnsinnig viel.
Lg
Jeanny
Re: @jeanny83
Antwort von Mimi987, 32. SSW am 21.08.2014, 21:31 Uhr
Hi,
Eventuell - weißt du Ob ich das Mutterschaftsgeld, bzw. Den arbeitgeberzuschusss dazu, nochmal gesondert beim AG beantragen muss? Oder macht das die kk für mich?
Mein AG legt mir momentan Steine in den Weg, wo es grad geht und ich möchte ihm keine angriffsfläche bieten, indem ich irgendwelche Anträge oder Fristen versäume....
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Mimi
Re: @jeanny83
Antwort von jeanny83, 31. SSW am 21.08.2014, 22:23 Uhr
Du bekommst ja sieben Wochen vor et eine Bescheinigung vom fa über den vorauss. et...das schickst du zusamnen mit dem passenden antrag (meist online auf der jeweiligen kassenseite erhältlich) an deine kk. die zahlt dir dann das mutterschaftsgeld aus und teilt ag den Betrag mit den er zu zahlen, also den zuschuss. den bekommst du dann eigentlich an dem tag gezahlt an dem du immer dein normales Gehalt bekommen hast. das geht eigentlich alles automatisch und du musst hier nix extra beim ag beantragen. du kannst also keine frist versäumen weil du ansprich auf den zuschuss hast und der ag den zahlen MUSS.
manchmal, wenn man auf nummer sicher gehen will stellt der fa auch novh ne Bescheinigung für den ag aus über den vorauss. et. das gibst dann deinem ag.
keine sorge, die Krankenkassen haben auch ein Auge drauf dass der ag den zuschuss zahlt! dem ag entgeht auch nichts, er kann sich das geld über eine sogenannte umlage von der kasse wiederholen.