Geschrieben von Amk83, 31. SSW am 27.02.2017, 10:09 Uhr |
@bounty82
Hier mal von der Kk
Sie versorgen Kinder zu Hause, die noch keine 14 Jahre alt sind oder ein behindertes Kind, das Hilfe benötigt. Es lebt niemand in Ihrem Haushalt, der für Sie einspringen kann. Dann erhalten Sie eine Hilfe für zu Hause, wenn Sie
ins Krankenhaus müssen.
an einer ambulanten oder stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme teilnehmen.
häusliche Krankenpflege erhalten.
Ihr weiteres - TK-versichertes Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus begleiten müssen.
Sie müssen Haushaltshilfe unbedingt vorher beantragen. Ihr Arzt gibt an, warum und in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen. Die Bescheinigung senden Sie bitte im Original
Auch wenn Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad - zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Schwager/Schwägerinnen - Ihnen im Haushalt helfen, kann Sie die TK unterstützen. Wir erstatten den Verdienstausfall und die Fahrkosten: für maximal zwei Monate und bis zu dem Betrag, den wir für eine Vertragskraft bezahlt hätten.
- @bounty82 - Amk83, 31. SSW 27.02.17, 10:09
- Re: @bounty82 - Amk83, 31. SSW 27.02.17, 10:10
- Re: @bounty82 - Amk83, 31. SSW 27.02.17, 10:11
- Re: @bounty82 - bounty82, 32. SSW 27.02.17, 11:15
- Re: @bounty82 - Amk83, 31. SSW 27.02.17, 10:10