Geschrieben von Amk83, 31. SSW am 27.02.2017, 10:09 Uhr |
@bounty82
Hier mal von der Kk
Sie versorgen Kinder zu Hause, die noch keine 14 Jahre alt sind oder ein behindertes Kind, das Hilfe benötigt. Es lebt niemand in Ihrem Haushalt, der für Sie einspringen kann. Dann erhalten Sie eine Hilfe für zu Hause, wenn Sie
ins Krankenhaus müssen.
an einer ambulanten oder stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme teilnehmen.
häusliche Krankenpflege erhalten.
Ihr weiteres - TK-versichertes Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus begleiten müssen.
Sie müssen Haushaltshilfe unbedingt vorher beantragen. Ihr Arzt gibt an, warum und in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen. Die Bescheinigung senden Sie bitte im Original
Auch wenn Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad - zum Beispiel Eltern, Geschwister oder Schwager/Schwägerinnen - Ihnen im Haushalt helfen, kann Sie die TK unterstützen. Wir erstatten den Verdienstausfall und die Fahrkosten: für maximal zwei Monate und bis zu dem Betrag, den wir für eine Vertragskraft bezahlt hätten.
Re: @bounty82
Antwort von Amk83, 31. SSW am 27.02.2017, 10:10 Uhr
Benötigen Sie die Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, müssen Sie nichts zuzahlen.
Re: @bounty82
Antwort von Amk83, 31. SSW am 27.02.2017, 10:11 Uhr
Vielleicht kannst du ja etwas über deinen Mann regeln
Re: @bounty82
Antwort von bounty82, 32. SSW am 27.02.2017, 11:15 Uhr
Danke!! Ich werde da auf jeden Fall dran bleiben. Freitag in der Klinik werde ich es auch ansprechen. Ist ja nicht so,als wollte ich was unmögliches oder für ewig. Meine Ärztin tut sich halt sehr leicht mit seiner Aussage: ist halt so....