Geschrieben von mama2010 am 19.04.2012, 10:53 Uhr |
wohnungs frage
Da ich ja ne wohnug suche.ich aber erst ein whg.angebot brauche und es dem amt zeigen muss und warten muss auf zustimmung.wie ist das denn wie lange kann mir die neue wohnung frei gehalten werden und ab wann kann ich einziehen?eine suchen wenn ab sofort oder erst paar wochen später wegen kündigungsfrist??
Klärt mich mal bitte auf
Danke.
Re: wohnungs frage
Antwort von babymv, 27. SSW am 19.04.2012, 10:57 Uhr
ich bin auch zum 1.2 übers amt umgezogen aufjedenfall sofort kündigen sonst kannst du probleme bekommen denn das amt zahlt keine zwei wohnungen.Wir ha´tten zum 10.1 eine wohnung gefunden sind zum amt haben uns die genehmigen lassen und dann mietsvertrag bekommen zum 1.2
Re: wohnungs frage
Antwort von mama2010 am 19.04.2012, 11:06 Uhr
Hmm ja gut aber was wenns abgelehnt wird?
Kann ja nicht vorher kündigen! Wenn ich keine andere habe sondern noch suche und das amt erst bewilligen muss!
Oder?
Re: wohnungs frage
Antwort von Mami-Franzi19, 27. SSW am 19.04.2012, 11:14 Uhr
Ja das ist SEHR doof.
Ich habe gekündigt.
Dann hat man ja immerhin 3 Monate Zeit etwas zu finden.
In ausnahmefällen zahlen sie doppelmiete, aber das ist echt selten. Bei mir haben sie mal doppelmiete gezahlt da das Jugendamt mir bestätigte das ich mich samt Kind nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung mit dem KV aufhalten soll aufgrund ärztlicher bescheinigter Gewalt, aber da wir noch ne Kündigungsfrist hatten haben sie sie mir doppelt gezahlt.
Entweder du wartest und kündigst erst dann und zahlst selber die alte Wohnung bis zur Kündigung (bzw suchst währenddessen n Nachmieter) oder du kündigst und suchst dir soviele wohnungen wie möglich, kannst ja mehrere angebote vorlegen, und siehst dann wo du Glück hast.