Juli 2018 Mamis

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Geschrieben von sanne87, 14. SSW am 08.01.2018, 22:51 Uhr

Wieder ein Erlebnis für sich beim Frauenarzt

Wir mussten wieder ganz schön lange warten. Fast eineinhalb Stunden, trotz Termin. Die anderen im Warteraum waren auch schon so genervt. Als dann jemand aufgerufen wurde, die nach mir und dem anderen wartenden Pärchen kam, ist der Partner der einen erbost aufgestanden und hat das Wartezimmer verlassen. Seine schwangere Freundin ging dann hinterher.
Bei der Ärztin meinte ich dann, dass der errechnete Termin im Mutterpass falsch wäre (da stand 6.6. - warum auch immer). Ich meinte, dass es nach meiner Rechnung der 11.7. wäre. Im Computer stand 15.7. (das war noch vom ersten Ultraschall in der 7. SSW). Trotz der letzten Messung und dieser, die beide die Größe ergaben, die genau zum 11.7. passen, wurde der ET nur auf den 15.7. korrigiert. Jetzt steht im Mutterpass immer, was die SSL ergeben hat unter Bemerkungen und vorne die Woche, die ich falsch sehe. An sich ist das nicht tragisch, aber so beginnt mein Mutterschutz ein paar Tage später. Wie ist das eigentlich? Bekomm ich, wenn das Kind vor dem 15.7. kommt, dann die Tage hinten ran gutgeschrieben?
Nächstes Mal, in 5 Wochen, folgt dann das 2. Screening. Hoffe, dass sich die Tendenz dann mit dem Outing bestätigt.
Da ich ja arbeite, kann ich erst am späten Nachmittag Termine wahrnehmen. Die hat vorne gemotzt, die Sprechstundenhilfe, ich solle das mit der Arbeit klären (ist nämlich eigentlich Privatsprechstunde), dass ich eher kommen kann. Ich habe irgendwo mal gelesen, dass ich meine Frauenarzttermine auch während der Arbeitszeit machen kann, da es zum Mutterschutz gehöre, sodass ich keine Minusstunden bekomme. Kennt das jemand?
Durch die Schmerzen, die ich habe, wollte mich die Ärztin mit den Stunden runterschrauben (auf 4 am Tag). Würde wohl auch keine finanziellen Einbußen einfordern. Muss darüber aber noch nachdenken, da das für meinen Job ein bisschen blöd ist. Mir fehlt dann die Vorbereitungszeit, bevor die Kinder aus der Schule kommen. Andererseits, wenn da wirklich 4 Stunden am Tag steht und nicht 20 Wochenstunden, hab ich nicht mehr den Ärger, den einen Tag 5,5 Stunden zu arbeiten und den anderen 7 Stunden, da ich ja dann eine halbe Stunde Pause einplanen muss, die ich meist gar nicht schaffe zu nehmen.
Ansonsten passt alles. Mein Würmli ist etwa 7,6 cm klein und lag wirklich auch so, wie ich es heute gespürt hatte. Ich konnte sagen, wo die Füßchen sind.
Ich hab's befürchtet. Ein laaanger Text. Entschuldigt!
Liebe Grüße
Eure Sanne

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11 Antworten:

Re: Wieder ein Erlebnis für sich beim Frauenarzt

Antwort von Tambelia am 09.01.2018, 4:24 Uhr

Das was ich dir beantworten kann ist:
Der eingetragene et ist ausschlaggebend für dein Mutterschutz wann das Baby dann kommt ist egal.ab Geburt deines Kindes zählt dann wieder der Mutterschutz von 8 Wochen.

Dein Arbeitgeber muss dir die Zeit für den fa Termin Gewehren allerdings geht das natürlich schon von deinen Stunden ab.

Er kann dich auf 4 Stunden täglich reduzieren und du bekommst volles Gehalt.

Alles gute

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Re: Wieder ein Erlebnis für sich beim Frauenarzt

Antwort von Meike789, 13. SSW am 09.01.2018, 8:24 Uhr

Paragraf 16 Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dich für die Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der Krankenkassen erforderlich sind, freistellen (ohne Entgeltausfall). Muss es am Donnerstag das erste Mal nutzen. Habe auch das Problem, da meine Frauenärztin nur halbtags arbeitet und dazu noch völlig überlaufen ist und ich mir halt nicht aussuchen kann, wann ich dahin kann.

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Re: Wieder ein Erlebnis für sich beim Frauenarzt

Antwort von Meike789, 13. SSW am 09.01.2018, 8:24 Uhr

Paragraf 16 Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dich für die Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der Krankenkassen erforderlich sind, freistellen (ohne Entgeltausfall). Muss es am Donnerstag das erste Mal nutzen. Habe auch das Problem, da meine Frauenärztin nur halbtags arbeitet und dazu noch völlig überlaufen ist und ich mir halt nicht aussuchen kann, wann ich dahin kann.

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Re: Wieder ein Erlebnis für sich beim Frauenarzt

Antwort von Himbeere90, 14. SSW am 09.01.2018, 8:26 Uhr

Hm. Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein späterer ET besser ist. Ich habe in Absprache mit meinem Frauenarzt beim letzten Mal eine Woche später in den Mutterpass eintragen lassen. Dadurch wurde mir am Ende kein Druck gemacht. Mein Sohn war dann genau eine Woche drüber (das sah man ihm auch an), aber da hat keiner etwas gesagt, weil er eben offiziell pünktlich zum ET kam. Wäre es eine Woche eher gewesen, hätte ich aufgrund des vorangegangenen Kaiserschnitts schon eher eine Einleitung und/oder Kaiserschnitt bekommen.

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Re: Wieder ein Erlebnis für sich beim Frauenarzt

Antwort von KesseLady am 09.01.2018, 8:26 Uhr

Oh man, iwie klingt das nach Theater. Also mein Doc geht auch nach dem US Datum. Wurde jetzt 2x ein paar Tage vordatiert dadurch.
Das ist halt alles nicht so genau.
Mutteeschutz ist immer 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt soweit ich das weiß. Ich hab 06 oder 08 Februar dann das 2te Screening.
Hab nicht genau aufgepasst, mein Mann macht immer die Termine wegen seiner 3 Schicht. ;) er will ja immer dabei sein. :D

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Re: Wieder ein Erlebnis für sich beim Frauenarzt

Antwort von Tambelia am 09.01.2018, 8:45 Uhr

6 Wochen vorher - 8 Wochen nacher.

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Re: Wieder ein Erlebnis für sich beim Frauenarzt

Antwort von schmu_05 am 09.01.2018, 9:04 Uhr

Hallo aus dem August-Bus!
Bei meiner ersten Schwangerschaft 2016 habe ich vor der Mutterschutzzeit 2 Wochen (Rest-)Urlaub genommen. Die kleine Maus kam eine Woche vor dem offiziellen Entbindungstermin, und ich habe daraufhin 2017, als ich zur Arbeit zurückgekehrt bin, 5 Urlaubstage aus 2016 wieder gutgeschrieben bekommen! Ich weiß nicht, ob das mit meinem Arbeitgeber zusammenhängt (großes Klinikum) oder ob das gesetzlich so ist, dass man ggf. Urlaubstage zurückbekommt, wenn die Mutterschutzzeit vor der Geburt durch frühzeitige Entbindung verkürzt war?

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Mutterschutz, ET und Arzttermine

Antwort von sanne87, 14. SSW am 09.01.2018, 9:28 Uhr

So, wie Maike es schrieb, danke dir , hatte ich es auch verstanden mit den Arztterminen während der Arbeitszeit. Ich brauch da halt einen Nachweis für den Arbeitgeber, dass ich da gewesen bin.
Und ich habe noch einmal wegen dem Mutterschutz geschaut. Sollte das Kind vor dem Termin kommen, bei mir demnach vor dem 15.7., z. B. am 11.7., bekomme ich die Tage an den zweiten Mutterschaft drangehängt. Sprich acht Wochen plus 4 Tage in diesem Beispiel. Vielleicht ist das noch relativ neu, weil viele das nicht kennen. geht man über den Termin, also z. B. 27.7., hat man sozusagen Glück. Es gibt danach trotzdem die vollen acht Wochen.

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Re: Wieder ein Erlebnis für sich beim Frauenarzt

Antwort von littlestarling82 am 09.01.2018, 10:16 Uhr

in deinem Fall geht es nicht anders, ich wollt nur dazu sagen das man vorsichtig sein muss, denn es steht genauso drin dass die Mitarbeiterin jedoch nicht alle ihre Untersuchungen grundsätzlich während der Arbeitszeit wahrnehmen darf. Mitarbeiter sind generell dazu angehalten, Arztbesuche außerhalb ihrer Arbeitszeit zu vereinbaren. Nur in Notfällen oder anderen besonderen Gründen können sie auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Dabei müssen sie aber auch immer Rücksicht auf die betrieblichen Belange nehmen.
Also wenn man einen Frauenarzt hat der auch nachmittags Sprechstunde hat, dann könnte einem da der Arbeitgeber Probleme machen, überlaufen oder lange Wartezeiten sind nicht das Problem des Arbeitgebers...

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Re: Wieder ein Erlebnis für sich beim Frauenarzt

Antwort von OliviaÖl, 13. SSW am 09.01.2018, 11:08 Uhr

Es ist wirklich so, dass einem die Wochen hintendran gehängt werden, wenn das Kind zu früh kommt.
Meine Tochter hatte den ET 18.07. Geboren ist sie aber am 29.06.
Die 3 Wochen wurden mir dann an die 8 Wochen dran gehängt.

Sprich die 8 Wochen nach der Geburt starten immer am berechneten ET.

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Re: Mutterschutz, ET und Arzttermine

Antwort von -Jule am 09.01.2018, 22:13 Uhr

Nein, die Regelung ist nicht neu, die gibt es schon ewig.
MuSch beginnt 6 Wochen vor ET und endet 8 Wochen danach. Die Tage, die das Jobs früher als ET kommt, werden hinten angehängt.
Am günstigsten also, Kind kommt nach ET weil sich dann der MuSch nach hinten verschiebt ;-).

Für Arztbesuche muss dein AG dich ohne Nachteile frei stellen.

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