Geschrieben von kohgab2, 15. SSW am 12.01.2013, 20:23 Uhr |
Urlaubanspruch
Hallo alle werdenden Mamis,
hat sich jemand von euch mit dem Urlaubsanspruch befasst?
Bei mir beginnt der Mutterschutz am 1.6.13, voraussichtlicher Geburtstermin wäre der 13.7.13 und wenn man so weiter rechnet wäre Ende des Mutterschutz am 7.9.13.
Habe jetzt schon verschieden Sachen gehört bzw. gelesen und bin etwas verwirrt.
Also wer sich damit vllt. auskennt, dann her mit den Infos.
Vielen Dank schon mal und an alle eine schöne Kugelzeit.
Re: Urlaubanspruch
Antwort von Babsera, 16. SSW am 12.01.2013, 20:25 Uhr
Ich hab neulich mal nachgelesen, weil ich es auch nix mehr wußte.
Urlaubsanspruch besteht bis Ende des Mutterschutzes, also bis 8 Wochen nach Geburt.
Sollte ich das doch falsch heraus gefunden haben bitte korrigieren, aber ich bin mir ziemlich sicher das es so ist.
Re: Urlaubanspruch
Antwort von binesonnenschein, 16. SSW am 12.01.2013, 20:30 Uhr
Stimmt, Urlaubsanspruch hast du bis Ende des Mutterschutzes.
Jetzt mal grob gerechnet, wenn du 30 Tage/12 Mo. hast und jetzt mal annimmst, dass du 8 Monate, also 8/12 bis zur Elternzeit hast, dann hast du auf jeden Fall 20 Tage, evtl. +- 1 Tag. Wenn du Urlaubstage übrig hast, verfallen die übrigens NICHT, sondern werden nach Ende der Elternzeit draufgeschlagen.
Re: Urlaubanspruch
Antwort von Nine1006, 11. SSW am 12.01.2013, 21:13 Uhr
Hallo.
Also meine Chefin hat mir gesagt, ich habe vollen Anspruch auf meine 30 Urlaubstage und diese habe ich auch verplant :-)
Gruß
Re: Urlaubanspruch
Antwort von Babsera, 16. SSW am 12.01.2013, 21:18 Uhr
Glaub mein Chef fällt vom Hocker wenn er das hört*g*. War ja jetzt 5 Wochen krank geschrieben. Bin die 1. in der Firma die schwanger ist, daher ist er völlig planlos. Wenn ich alle Urlaubstage und Überstunden zusammen rechne könnte ich im Prinzip Mitte/Ende Februar gehen*g*.
Re: Urlaubanspruch
Antwort von binesonnenschein, 16. SSW am 12.01.2013, 21:40 Uhr
Finde ich komisch, aber ich würde das nicht hinterfragen, gell!
Re: Urlaubanspruch
Antwort von Conny82, 16. SSW am 12.01.2013, 22:24 Uhr
War letztens bei meinem Pesonaltyp. Der meinte ein Zwoelftel meines Urlaubes.
Also 29/12*9=22 da aufgerundet wird.
Bin aber im oeffentlichen Dienst, weiß nicht, ob das ueberall so gilt. Am besten direkt im Betrieb fragen ;)
Re: Urlaubanspruch
Antwort von binesonnenschein, 16. SSW am 12.01.2013, 23:14 Uhr
Warum rechnest du mit 9 Monaten? Wegen der Aufrundung? Ich bin auch öffentlicher Dienst.
Re: Urlaubanspruch
Antwort von kohgab2, 15. SSW am 12.01.2013, 23:14 Uhr
Danke schon mal für die Antworten. Werd mich nochmal beim Steuerbüro schlau machen. Die müssen mir das ja ganz genau sagen können. Wieso Urlaustage verschenken, wenn die einem zustehen.
Re: Urlaubanspruch
Antwort von binesonnenschein, 16. SSW am 12.01.2013, 23:18 Uhr
Ja, wie gesagt, verschenken tust du nichts, denn der Urlaub, der dieses Jahr übrig bleibt, wird dir dann hinten dran gehängt. Ich habe noch 8 Tage von 2012 übrig und kriege jetzt noch 21 oder 22 Tage dazu - die kriege ich gar nicht weg bis Ende Mai.
Re: Urlaubanspruch
Antwort von Thessa, 13. SSW am 12.01.2013, 23:31 Uhr
Wie ist das eigentlich nach einem BV? Nach dem Mutterschutz nehme ich bis zum 31.12. Elternzeit, sprich ab 1.1.14 gehts wieder los.
Habe im Jahr 44 Urlaubstage (33Tarif und 11AZVK) die AZVK Tage muss man sich ja erarbeiten, also fallen die quasi weg, was ist aber mit den anderen 33? Verfallen die oder muss ich sie dann 2014 nehmen? Hab im Sommer 14 meine Prüfung, ist schlecht wenn ich vorher dauerurlaub mache :-D
Re: Urlaubanspruch
Antwort von Conny82, 16. SSW am 13.01.2013, 0:09 Uhr
Juli soll das Kind kommen, plus 8 Wochen Mutterschutz, waere dann im September, daher 9 Monate.
Ausser der Knirps will schon frueher raus ^^
Re: Urlaubanspruch
Antwort von laluna77, 14. SSW am 13.01.2013, 1:02 Uhr
Mir haben die auf der arbeit auch gesagt das der monat in dem der mutterschutz endet voll gerechnet wird. Mein et ist 21.07. Mutterschutz endet 14.09. Damit habe ich Anspruch auf 9 Monate meines Urlaubs.
Re: Urlaubanspruch
Antwort von jessy10101980, 11. SSW am 13.01.2013, 11:37 Uhr
Du hast vollkommen recht. Du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes.
lg jessy