Oktober 2013 Mamis

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von msdiamond  am 06.12.2014, 17:16 Uhr

Schubladensicherung - bohren in Mietwohnung?

Huhu,

meinst du in die Küchenelemente bohren? Nein wenn die Küche nicht mit Unterschrift des Mietvertrages in eurer Eigentum übergegangen ist, dann darfst du nicht bohren. Wenn mich nicht alles täuscht kann der Vermieter von dir Verlangen das die Küche in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird, was aber beim bohren nicht mehr machbar wäre also Schadensersatz.

Wie meine lieben Vorrednerinnen bereits geschrieben haben, hast überall welche zum Kleben zu kaufen :-)

LG

 
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