November 2012 Mamis

November 2012 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Indira21, 9. SSW am 30.03.2012, 18:11 Uhr

Ich muss Arbeitsschutzklage einreichen!

Mein Chef hat mich gekündigt in der Schwangerschaft. Ich hab ihm jetzt Zeit gelassen um die Kündigung schriftlich zurückzuziehen und nichts ist passiert. Nun muss ich am Montag Kündigungsschutzklage einreichen sonst laufen mir die einzuhaltenden Fristen vom Gericht davon. Ich hab auch mit dem Lohnbüro telefoniert gehabt und diese meinte gleich ja mein Chef kennt das Gesetz und die Kündigung ist ungültig aber er zieht sie nicht zurück von daher bleibt mir jetzt nichts mehr anderes übrig. Ich finde das so hohl, er weiß das es nicht geht und bekommt dann auch noch eine Strafe weil er sich nicht an das Mutterschutzgesetz gehalten hat und macht es trotzdem nicht!

Wahnsinn oder??

 
6 Antworten:

Re: Ich muss Arbeitsschutzklage einreichen!

Antwort von Mira2907, 8. SSW am 30.03.2012, 18:19 Uhr

Vollidiot.......sorry aber fällt mir nix andres zu ein...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich muss Arbeitsschutzklage einreichen!

Antwort von letti86, 8. SSW am 30.03.2012, 18:45 Uhr

Aber echt so ein Depp !! Na männer geben ja nie gern zu wenn sie falsch liegen !! Wann hast du es denn gesagt das du schwanger bist ?!?
Grüßle

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich muss Arbeitsschutzklage einreichen!

Antwort von Indira21, 9. SSW am 30.03.2012, 18:56 Uhr

Ich wurde am 19. März gekündigt und habe ihn am 21. März von meiner Schwangerschaft mitgeteilt also innerhalb der gesetzlichen 2wöchigen Frist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich muss Arbeitsschutzklage einreichen!

Antwort von mama1207, 9. SSW am 30.03.2012, 19:21 Uhr

Ach mensch, so ein Blödmann!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich muss Arbeitsschutzklage einreichen!

Antwort von El-li, 9. SSW am 30.03.2012, 19:25 Uhr

Hey Indira,

Dein Chef hat ein kleines Problem. Schwangere sind unkündbar, werden sie gekündigt zu einem Zeitpunkt, in dem der Chef noch nicht weiß, dass Du schwanger bist, Du ihm das aber (am besten schriftlich mit ärztl. Attest) innerhalb von zwei Wochen mitteilst, ist die Kündigung unwirksam. Wenn eine Schwangere gekündigt werden soll, ist vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Die Frist zur Kündigungsschutzklage läuft nämlich erst, wenn die Kündigung mit Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt ist, ohne Zustimmung laufen keine Fristen, da keine wirksame Kündigung ausgesprochen wurde.

Seine Möglichkeit wäre, jetzt die Zustimmung des Amtes zu holen und Dich dann noch einmal zu kündigen. Die gesetzlichen Grundlagen kann ich später noch einmal schreiben, muss ich erst raussuchen...

Viele Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich muss Arbeitsschutzklage einreichen!

Antwort von hope1211 am 30.03.2012, 19:45 Uhr

das is je wirklich hohl.. vorallem is die situation auch für dich blöd. allein schon vom gefühl her- weil ja ne klage auch sehr unangenehm für das weitere arbeitsverhältnis is, wenn du erfolg hast. was du natürlich haben wirst! echt scheiße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum November 2012 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.