Geschrieben von Sternschnuppe 84 am 21.08.2016, 10:24 Uhr |
Frage :Resturlaub
Während der Elternzeit hat man keinen Urlaubsanspruch.
Sonst hätte jemand der ein jahr in Elternzeit ist erstmal noch Anspruch auf seinen kompletten Jahresurlaub ;-)
Urlaubsanspruch hat man nur während Mutterschutz und bv
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Frage :Resturlaub - susse15 21.08.16, 10:08
- Re: Frage :Resturlaub - LadyFLo 21.08.16, 10:20
- Re: Frage :Resturlaub - Kiinmi 21.08.16, 10:22
- Re: Frage :Resturlaub - Sternschnuppe 84 21.08.16, 10:24
- Re: Frage :Resturlaub - 1plus1gleich3? 21.08.16, 10:26
- Re: Frage :Resturlaub - Tiffy_78 21.08.16, 22:26
Die letzen 10 Beiträge im Forum August 2015 - Mamis